Bundesliga

Auch der DFB geht gegen das Gräfe-Urteil in Berufung

OLG verhandelt die Klage des Ex-Schiedsrichters erst 2024

Auch der DFB geht gegen das Gräfe-Urteil in Berufung

Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe prozessiert gegen den DFB. Und umgekehrt.

Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe prozessiert gegen den DFB. Und umgekehrt. IMAGO/Matthias Koch

Nach Gräfe hat inzwischen auch der DFB Berufung vor dem OLG eingelegt. Auf Nachfrage wollte sich die DFB Schiri GmbH "wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern". Die Gründe für die Berufung  liegen jedoch auf der Hand: Den Vorwurf der Altersdiskriminierung will der weltgrößte Sportfachverband der Welt als Mehrheitsgesellschafter der Schiri GmbH nicht auf sich sitzen lassen und entschied sich deshalb zu einer sogenannten Anschlussberufung.

Gräfe hatte im Sommer 2021 wegen des Erreichens der Altersgrenze von 47 seine Karriere nach 289 Bundesligaspielen beenden müssen. Die Altersgrenze sei nicht festgeschrieben, sondern nur ein Orientierungspunkt, argumentierte der Verband. Da Gräfe nicht mehr zum Leistungstest zugelassen wurde, kam sie bei ihm jedoch zum Tragen. Das Gegenbeispiel liefert aktuell Felix Brych, der auch mit 48 Jahren weiterhin in der Bundesliga pfeift. Eine bei Gräfe offensichtlich angewandte Altersgrenze stufte die 16. Zivilkammer "als willkürlich" ein. Der DFB habe damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

Kein "an Leistungskriterien orientiertes transparentes Bewerbungsverfahren"

Das LG Frankfurt bemängelte im ersten Verfahren auch das System des DFB, wonach es kein "an Leistungskriterien orientiertes transparentes Bewerbungsverfahren" gebe. Bisher werden die Kandidaten eingeladen, sofern sie aufgrund der Bewertungen der Vorsaison sowie nach Einschätzung der Coaches für den Elitebereich infrage kommen. Auch ein gewisser Regionalproporz spielt eine Rolle. Die Entscheidung über die Aufnahme auf die Schiedsrichterliste für die 1. oder 2. Liga obliegt der Sportlichen Leitung.

Das LG hatte der Klage stattgegeben und Gräfe wegen Altersdiskriminierung einen Schadenersatz und eine Entschädigung in der Gesamthöhe von 48.500 Euro zugesprochen. "Die Benachteiligung des Klägers wiegt grundsätzlich schwer, weil sie von dem wirtschaftsstarken und eine Monopolstellung innehabenden Beklagten bewusst, (…) und ohne Rechtfertigungsansatz erfolgte", betonten die Richter. Ohne Erfolg blieb jedoch Gräfes Forderung auf Ersatz von materiellen Schäden, insbesondere auf Zahlung von Verdienstausfall in Höhe von 190.000 Euro, weil dem Schiri die Chance genommen wurde, eine weitere Saison zu pfeifen.

Michael Ebert