2. Bundesliga

Anklage gegen Jatta - Verdacht auf Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz

HSV-Profi muss vor Gericht

Anklage gegen Jatta - Verdacht auf Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz

Bakery Jatta werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen.

Bakery Jatta werden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz vorgeworfen. imago images/Philipp Szyza

Dem Spieler vom Hamburger SV werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Das geht aus einer Pressemitteilung von Montag hervor.

Nach Auffassung der Behörde soll Bakery Jatta einen falschen Namen tragen und tatsächlich Bakary Daffeh heißen. Auch ein falsches Geburtsdatum soll er angegeben haben, eigentlich zweieinhalb Jahre älter sein.

Laut Staatsanwaltschaft ist Jatta im Sommer 2015 als Flüchtling ohne Pass und Aufenthaltstitel über Italien nach Deutschland gereist. In Bremen habe er sich als Bakery Jatta, geboren am 6. Juni 1998, ausgegeben. Damit habe er erreichen wollen, dass ihm "wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird".

Laut Anklage handele es sich jedoch um Bakary Daffeh, geboren am 6. November 1995. Unter diesem Namen habe der Gambier bei verschiedenen afrikanischen Vereinen als Fußballprofi gespielt. In seinem Heimatland sollen ihm Ausweispapiere mit seiner neuen Identität ausgestellt worden sein, die er bei späterer Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis genutzt habe. Auch eine Fahrerlaubnis soll er unter diesen Angaben beantragt haben.

Freiheitsstrafe eher abwegig

Die Verhandlung wird vor dem Jugendrichter geführt, "weil der Angeschuldigte im fraglichen Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war", heißt es. Laut Staatsanwaltschaft müssen die meisten Vorwürfe nach Jugendrecht beurteilt werden.

Zwar könnte theoretisch sogar eine Freiheitsstrafe im Raum stehen. Das ist aber laut Rechtsanwalt Dr. Ingo Bott (Plan A - Kanzlei für Strafrecht) eher abwegig. Dem kicker sagte er: "Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, einen Sachverhalt bis zum Ende zu ermitteln und dann im Zweifel zur Anklage zu bringen, falls es einer gerichtlichen Hauptverhandlung bedarf, um eine Angelegenheit abschließend aufzuklären. Das heißt aber noch lange nicht, dass es auch eine Verurteilung geben muss. Gerade in Fällen nach dem Jugendstrafrecht sind Verfahrenseinstellungen auch denkbar, wenn eine Sache "anverhandelt" wurde. Sehr viel könnte dafür sprechen, dass ein solcher Weg hier gut und richtig ist."

Jattas Anwalt hat nun die Gelegenheit, Einspruch gegen die Anklage zu erheben, und wird dies laut "Hamburger Morgenpost" auch tun. 

HSV steht hinter Jatta

Der HSV äußerte sich zunächst nicht zu der Angelegenheit, twitterte lediglich ein Bild von einer Jubeltraube um Jatta - versehen mit dem Titel "Statement genug!".

Die HSV-Verantwortlichen hatten Jatta stets gestützt. Bereits 2019 hatte der Fall bundesweit für viel Aufsehen gesorgt. Die "Sport Bild" hatte mit einem Bericht Zweifel an Jattas Identität aufgeworfen. Die darauffolgenden Ermittlungen führten zunächst zu keinem Ergebnis. Jatta sprach von einer "Hexenjagd" und bedankte sich bei den Verantwortlichen des Vereins.

Im Vorjahr waren dann die privaten Wohnräume Jattas durchsucht worden. Dabei wurden Smartphones und Tablets sichergestellt.

cfl/BH