Konkret bestrafte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zwei verschiedene Vorfälle, die sich am 5. August in der Veltins-Arena zugetragen haben. Demnach sollen zunächst Kaiserslauterer Anhänger beim Einlaufen der Mannschaften vor dem Zweitligaspiel gegen den FC Schalke 04, das die Königsblauen mit 3:0 gewannen, vier Rauchkörper abgebrannt haben - vor Beginn der zweiten Halbzeit zündete man erneut Pyrotechnik.
Pyrotechnik verzögerte Wiederbeginn der 2. Halbzeit
40 Bengalische Feuer, ein Stroboskop und mindestens 18 Raketen habe man demnach nach der Halbzeitpause abgefeuert. Dadurch erlitten zwei Pressefotografen ein Knalltrauma, der Anstoß der zweiten 45 Minuten verzögerte sich um etwa eineinhalb Minuten.
Aufgrund "unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger" wurde der 1. FC Kaiserslautern vom DFB-Kontrollausschuss nun zu einer Zahlung in Höhe von 71.900 Euro aufgefordert. Etwa ein Drittel der Summe, 24.000 Euro, könne der Zweitligist für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies wäre vom Verein bis zum 31. März 2024 dem DFB nachzuweisen.