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50+1: Kartellamtschef Mundt hofft "auf gute Lösungen"

Liga will Maßnahmen vorschlagen

50+1: Kartellamtschef Mundt hofft "auf gute Lösungen"

Andreas Mundt ist Chef des Bundeskartellamtes und beschäftigt sich mit der 50+1-Regel.

Andreas Mundt ist Chef des Bundeskartellamtes und beschäftigt sich mit der 50+1-Regel. imago images/STPP

So sagte der Kartellamtspräsident am Dienstag bei der Präsentation des Jahresberichts der Bonner Institution: "Es wäre nicht tunlich, das jetzt zu kommentieren. In einem Stadium, wo das Ganze wirklich im Gespräch ist mit uns. Das ist nicht das einfachste Thema. Ich hoffe, dass wir auf gute Lösungen zusteuern, mit der DFL, mit den Vereinen." Die Wettbewerbshüter haben sich Informationen von allen Seiten geholt: Den Klubs, der Liga, Investoren. Mundt spricht von einem "breiten Bild".

50+1 seit 1999 etabliert

Im Mai 2021 hatte das Kartellamt erklärt, dass es 50+1 für wettbewerbskonform halte wegen der sportpolitischen Ziele, also der Vereinsprägung des Sports in Deutschland. Zugleich hatte die Behörde angemahnt, dass sie die Förderausnahmen der Regel für problematisch halte. Die 1999 etablierte 50+1-Regel sichert ab, dass im Fußball die Stimmenmehrheit stets bei der Mitgliederversammlung des Vereins liegt, auch wenn der Profibereich in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert ist. Nach mehr als 20-jähriger, entsprechender Förderung durch die Konzerne Bayer und VW respektive den Milliardär Dietmar Hopp wurden Bayer Leverkusen, dem VfL Wolfsburg und der TSG Hoffenheim entsprechende Ausnahmen zugestanden. Im November kam heraus, dass das DFL-Präsidium sich per Schreiben ans Amt für die Beibehaltung der Ausnahmen starkmache, weil es sie für kartellrechtlich unbedenklich hält.

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Nun sagt Mundt: "Die DFL hat uns signalisiert, Maßnahmen vorzuschlagen." Dass der Behördenchef kaum konkret etwas zu dem brisanten Thema sagen mag, lässt zumindest den Schluss zu, dass die Gespräche derzeit intensiviert werden. Gerüchteweise soll sich die Liga zu stärkeren Zugeständnissen mit Blick auf das Thema Vereinsprägung durchringen. Eine Bestätigung durch Mundt gab es dafür aber nicht.

Wird es Klagen geben?

Spannend wird zu beobachten sein, inwiefern eine Bestätigung der Ausnahmen mögliche Klagen nach sich zieht. So hatte etwa der Hörgeräte-Unternehmer Martin Kind, dessen Abberufung als Geschäftsführer bei Hannover 96 das Landgericht Hannover im Eilverfahren gerade erst für rechtswidrig erklärt hat, einst auch eine Ausnahmegenehmigung von der DFL erhalten wollen. Im Zuge der Verwerfungen um die Rücknahme des Kind-Antrags regte die Liga selbst ein Prüfverfahren beim Kartellamt an.

Und: Mit RB Leipzig existiert seit über einem Jahrzehnt ein Konstrukt, das formal 50+1 einhält, aber ob massiver Mitgliederbeschränkungen den sportpolitischen Zweck der Regel konterkariert. Dies hatte Mundt in einem Interview mit der SZ vor einem Jahr so kommentiert: "Natürlich muss man da auch die Frage stellen, ob das denn deckungsgleich ist mit dem, was in Leipzig durch eine findige Auslegung des Vereinsrechts praktiziert wird. Das sollte meines Erachtens jetzt mitdiskutiert werden." Nicht auszuschließen, dass auch diese Thematik in den anstehenden Gesprächen aufs Tapet kommt.

Benni Hofmann