Bundesliga

DFL-Mitgliederversammlung endet ohne 50+1-Beschlüsse

Präsidium will nun gegenüber Bundeskartellamt Stellung beziehen

DFL-Mitgliederversammlung endet ohne 50+1-Beschlüsse

Viele Fans sind große Verfechter der 50+1-Regel - hier ein Bekenntnis von Anhängern des SC Freiburg.

Viele Fans sind große Verfechter der 50+1-Regel - hier ein Bekenntnis von Anhängern des SC Freiburg. imago/Pressefoto Baumann

Wie vom kicker am Dienstag angekündigt, ist die große Zerreißprobe auf der außerordentlichen DFL-Mitgliederversammlung am Mittwoch ausgeblieben. Wie die DFL hinterher mitteilte, setzten sich die Klubs zwar mit der jüngsten Einschätzung des Bundeskartellamts zur 50+1-Regel auseinander, fassten jedoch dazu keine Beschlüsse.

"Vorgesehen ist, dass das DFL-Präsidium im nächsten Schritt zu der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts schriftlich gegenüber der Behörde Stellung nimmt", heißt es in der Pressemitteilung vom Mittwochnachmittag. "Das DFL-Präsidium wird sich dabei an der Zielsetzung des Antrags auf Grundlage der geltenden Satzung sowie dem im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 22. März 2018 ermittelten Meinungsbild orientieren."

Damals hatten sich 18 Mitglieder des Ligaverbandes für den Erhalt von 50+1 ausgesprochen, ein Quartett dagegen votiert, der Rest sich enthalten. Ziel sei es, so die DFL nun, "kartellrechtskonforme Lösungsansätze zu entwickeln, die im Interesse aller 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sind".

Ende Mai hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die 50+1-Regel im Grundsatz mit dem Kartellrecht vereinbar sei, jedoch die Ausnahmeregelungen für Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG Hoffenheim kritisiert und die DFL aufgefordert, "eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung für alle Vereine" zu gewährleisten. Auch der Fall RB Leipzig solle mitdiskutiert werden, hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt später erklärt.

Die 50+1-Regel besagt, dass bei einer Ausgliederung der Profi-Fußballabteilung in eine Kapitalgesellschaft der Mutterverein grundsätzlich die Stimmrechtsmehrheit an dieser Gesellschaft halten muss. Ausnahmen sind unter anderem dann möglich, wenn ein Investor den Fußballsport des Muttervereins seit mehr als 20 Jahren ununterbrochen und erheblich gefördert hat.

jpe

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