Bundesliga

Streitfall Augustin: Leipzig und Leeds sehen die Dinge anders

Sportjurist sieht die Sachsen im Recht

Streitfall Augustin: Leipzig und Leeds sehen die Dinge anders

Leipzig will ihn nicht, Leeds aber auch nicht: Jean-Kevin Augustin.

Leipzig will ihn nicht, Leeds aber auch nicht: Jean-Kevin Augustin. picture alliance

2017 wurde Augustin für die stolze Summe von 16 Millionen Euro von Paris St. Germain losgeeist und mit einem Fünfjahresvertrag ausgestattet. Der Franzose konnte die hohen Erwartungen anschließend aber nicht erfüllen. Einem kurzen Gastspiel bei der AS Monaco folgte im Winter der Wechsel in die englische Championship zu Leeds United.

Mit den Engländern wurde bei dem Leihgeschäft über vier Millionen Euro vertraglich zusätzlich eine Kaufverpflichtung in Höhe von 21 Millionen Euro im Falle des Aufstiegs fixiert. "Leeds ist aufgestiegen, somit greift die Kaufverpflichtung", betont RB-Sportdirektor Markus Krösche gegenüber dem kicker und betrachtet den Spieler daher nicht mehr als Bestandteil des eigenen Kaders.

Unterschiedliche Sichtweisen in Leipzig und Leeds

In England sieht man die Dinge jedoch anders. Der seit Längerem nach Form und Fitness suchende Augustin floppte nämlich auch in Leeds, kam nur auf drei Kurzeinsätze und trug praktisch nichts zum Aufstieg bei. Am 30. Juni erklärte Leeds daher die Ausleihe für beendet. Da der Aufstieg erst nach diesem ursprünglich vereinbarten Vertragsende perfekt gemacht wurde, greife die Kaufverpflichtung nun nicht, so der Standpunkt der Engländer.

In Sachsen will man sich auf dieses Argument nicht einlassen. "Als im Januar die vertraglichen Vereinbarungen ausgehandelt wurden, waren alle Beteiligten im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte", hält Krösche dagegen und fügt hinzu: "Ich gehe davon aus, dass jetzt die Dinge entsprechend ihren Gang nehmen."

Konzept der ergänzenden Vertragsauslegung spricht für RB

Sollte Leeds nicht einlenken, dann dürfte die Angelegenheit juristisch geklärt werden. Das haben die Leipziger schon vor zwei Wochen deutlich gemacht. Und ihre Chancen stehen nicht schlecht, wie Philipp S. Fischinger (40), Professor für Arbeits- und Sportrecht an der Uni Mannheim, sagt: "Wenn ich wetten müsste, würde ich darauf setzen, dass Leipzig einen Rechtsstreit gewinnt. Zumindest wenn man davon ausgeht, dass deutsches Recht gilt - oder Schweizer Recht, das bei Transfersachen gerne gewählt wird."

Fischinger benennt auch den seiner Meinung nach entscheidenden Punkt in der ganzen Sache: "Wenn Leipzig und Leeds vorausgesehen hätten, dass die Saison in England verlängert wird, hätten sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vereinbart, dass die Frist zur Ausübung der Kaufverpflichtung nicht am 30. Juni endet." Auch das Schweizer Recht kenne dieses, so der Fachjargon, "Konzept der ergänzenden Vertragsauslegung".

Oliver Hartmann/Andreas Hunzinger/drm

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