Bundesliga

Zehn Jahre nach Sevilla: Freiheitsstrafe für BVB-Fan "gelöscht"

Langer Rechtsstreit hat ein Ende gefunden

Zehn Jahre nach Sevilla: Freiheitsstrafe für BVB-Fan "gelöscht"

Auswärtsspiel in Sevilla: Dortmunder Fans zünden im Dezember 2010 Rauchbomben.

Auswärtsspiel in Sevilla: Dortmunder Fans zünden im Dezember 2010 Rauchbomben. imago images

Vorausgegangen war ein fast zehn Jahre andauernder Rechtsstreit um ein Urteil, das nach dem Europa-League-Spiel des BVB am 15. Dezember 2010 in Sevilla erging. Die Dortmunder kamen in Andalusien nur zu einem 2:2, durch das sie in der Gruppenphase mit neun Punkten hinter Paris Saint-Germain (12) und Sevilla (10) als Dritter ausschieden.

Im Anschluss an das Spiel war der besagte BVB-Anhänger zusammen mit 14 weiteren BVB-Fans zu einer Geldstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Polizeibeamten angegriffen haben soll. Er selbst bestreitet dies. Als der Betroffene im Jahr 2011 bemerkte, dass das Urteil im deutschen Bundeszentralregister eingetragen worden war, begann ein langer Rechtsstreit. In seinem Namen wurde beim Bundesamt für Justiz, dann beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und schließlich 2012 beim Kammergericht Berlin die Löschung beantragt, da wesentliche Verfahrensgarantien während des Schnellverfahrens in Sevilla "nicht eingehalten worden waren".

Dem BVB-Anhänger soll kein Dolmetscher und kein rechtlicher Beistand gewährt worden sein. Zudem waren die Angeklagten bei der Verhandlung in Sevilla nicht selbst anwesend, sondern stattdessen in einer Zelle eingesperrt. "Der Tatvorwurf wurde ihnen nicht bekannt gemacht und sie wurden nicht dazu angehört", heißt es dazu in der Pressemitteilung.

Die Fans wurden unter entwürdigenden Umständen über Nacht in Polizeigewahrsam gebracht.

Prof. Dr. Thomas Feltes

Prof. Dr. Thomas Feltes, einer der Verfahrensvertreter, hatte in einem Interview mit der "Deutschen Akademie für Fußballkultur" zum Sachverhalt erklärt: "Im Gästeblock wurde eine Sitzschale abmontiert und nach unten geworfen. Danach wurde eine Gruppe von etwa 30 BVB-Fans von der Polizei aus dem Stadion geholt und an eine Wand gestellt, es kam zu ersten Übergriffen. Die Fans wurden unter entwürdigenden Umständen über Nacht in Polizeigewahrsam gebracht, weder einen Anwalt, noch einen Dolmetscher - sagen sie - haben sie zu Gesicht bekommen. Am anderen Morgen wurden sie aufgefordert, ein Dokument zu unterschreiben, anderenfalls würden sie mehrere Wochen in Haft bleiben."

"Task Force Sevilla" hat Erfolg

Feltes gründete in Folge der Vorfälle in Andalusien mit einer Mitarbeiterin eine "Task Force Sevilla", um die Misshandlung von Dortmunder Fans durch die spanische Polizei aufzuarbeiten. Fast zehn Jahre nach dem Vorfall konnten Feltes & Co. nun einen Erfolg verzeichnen: Das Gericht habe seine Entscheidung damit begründet, "dass im vorliegenden Fall die Vermutung, dass grundsätzlich von der Richtigkeit von Strafurteilen europäischer Mitgliedsstaaten ausgegangen werden kann, erschüttert ist". Daher war die Eintragung dieser Entscheidung aus Spanien in das deutsche Zentralregister unzulässig. Es sei anzunehmen, "dass die Durchführung des konkreten Strafverfahrens der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung - Gewährung von rechtlichem Gehör - widersprochen hat".

msc