Bundesliga

DFL verweigert zunächst keinem Bewerber die Lizenz

Saison 2020/21: Corona-bedingte Ausnahmeregelungen

DFL verweigert zunächst keinem Bewerber die Lizenz

Die DFL hat erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für 2020/21 getroffen.

Die DFL hat erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren für 2020/21 getroffen. picture alliance

Wie die DFL am heutigen Montag mitteilte, wurde im ersten Schritt keinem der insgesamt 49 Bewerber die Spielberechtigung verweigert.

Manche Bewerber müssen allerdings bis Mitte Juni Bedingungen erfüllen, um im Falle der sportlichen Qualifikation die Spielberechtigung zu erhalten, oder erhielten die Lizenz unter Auflagen.

Unterschied zwischen Bedingungen und Auflagen

Die Erfüllung von Bedingungen bedeutet, dass ein Klub die Spielberechtigung erst nach dem fristgerechten Nachweis bestimmter Vorgaben zu einem gewissen Zeitpunkt erhält. Bei Auflagen hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Spielberechtigung während der kommenden Saison 2020/21 eingehalten werden müssen. Die Klubs können innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die nun getroffene Erstentscheidung einlegen.

Die angesichts der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie bestehenden Ausnahmeregelungen betreffen die Bestimmungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Die Mitgliederversammlung der DFL hatte am 31. März beschlossen, dass die finanziellen Kriterien in Form einer Liquiditätsberechnung in diesem Jahr nicht geprüft werden. Ziel dieser Entscheidung ist es, allen Klubs die Möglichkeit und Zeit zu geben, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen und den regulären Spielbetrieb fortzusetzen, um sämtliche Wettbewerbs-Entscheidungen auf sportlichem Weg zu erreichen.

Jeder Klub, der fristgerecht sämtliche Unterlagen zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eingereicht hat, hat dieses Kriterium somit erfüllt.

Es werden aber auch sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien überprüft. Dazu zählen etwa Faktoren wie die nachhaltige Nachwuchsförderung der Klubs, der Zustand der Stadien und professionelle Arbeitsbedingungen für die Medien. Die nächste Prüfung der finanziellen Kriterien findet hingegen während der kommenden Spielzeit 2020/21 statt. Hierzu müssen alle Klubs, die in der nächsten Saison in der Bundesliga oder 2. Bundesliga spielen, die notwendigen Unterlagen spätestens bis zum 15. September 2020 bei der DFL einreichen.

mas