Bundesliga

Bundesliga: Die Vorgaben zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings

Task Force der DFL präsentiert 31-Punkte-Plan

Die Vorgaben zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings

Ein Bild aus dem vergangenen Dezember: Werder Bremen beim Mannschaftstraining.

Ein Bild aus dem vergangenen Dezember: Werder Bremen beim Mannschaftstraining. imago images

Ganz grundsätzlich werden in dem Paper personelle, räumliche und materielle Anforderungen beschrieben. Jedes Team muss zudem einen Hygienebeauftragten bestimmen, der Spieler und Betreuer über die Einhaltung der Maßnahmen aufklärt. Die Aufenthaltsdauer in der Kabine sowie der Kontakt zu Mitspielern und Betreuern soll zwingend minimiert werden. Eine gewichtige Rolle in dem Schreiben spielt auch das Thema Händedesinfektion, wobei insbesondere vor Betreten des Geländes ausreichend darauf geachtet werden muss. Weitere Kernpunkte im Wortlaut:

Punkt 3: Information von Spielern und Mitarbeitern mit Zugang zum Trainingsgelände über die Definition "Infektsymptome"
Punkt 5: Training stets ohne Öffentlichkeit
Punkt 6: Obligate schriftliche Bestätigung (z.B. Textnachricht) des infektfreien Zustandes von allen Spielern und Mitarbeitern an Hygienebeauftragten vor Betreten des Geländes. Temperaturkontrolle bei Eintritt in das Trainingsgebäude
Punkt 9: Nutzen der Gemeinschaftsräume nur bei zwingenden Gründen

Essen nur als "Take away"

Punkt 10: Mannschaftsbesprechungen nur mit ausreichenden Abständen und in ausreichend großen Räumlichkeiten
Punkt 12: Kein gemeinsames Einnehmen von Mahlzeiten oder gemeinsame Nutzung der Küche, es ist nur "Take away" möglich
Punkt 13: Einsatz ausschließlich von personalisierten Getränkeflaschen
Punkt 14: Nutzen der Gemeinschaftsräume (Umkleide, Duschen) nur in kleinen Gruppen mit Gewährleistung von mindestens 2 m Abstand, wobei die gleichzeitige Verteilung auf weitere Räumlichkeiten sinnvoll ist; alternativ das heimische Umziehen und Duschen
Punkt 18: Eine feste Zuordnung von Spielern zu Therapeuten ist sinnvoll

Symptomatische Personen müssen durch den "Drive in"

Punkt 22: Ernennung einer konstant bleibenden Person zum Covid-19-Abstrich, die wegen erhöhter Ansteckungsgefahr von anderen Tätigkeiten im Mannschaftsumfeld freigestellt ist (z.B. Besetzung durch verfügbare Mitarbeiter, ggf. Neueinstellung von medizinisch geschultem Personal)
Punkt 25: Abstrich-Diagnostik bei symptomatischen Personen im Auto (Drive in) oder prophylaktische Isolierung bis zum Testergebnis
Punkt 26: Anonyme Meldung der Infizierten ausschließlich an DFL/Prof. Meyer auf entsprechenden Meldebögen (Schutz der Privatsphäre der Spieler und möglicher Folgeinfizierter im Familienkreis, etc.)
Punkt 27: Wäsche und Schuhe selber waschen oder eigenständig in Waschmaschine legen (zum Schutz des Zeugwarts); Zeugwart mit Verpflichtung zu Schutzkleidung

msc

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