Bundesliga

DFL: "Kollektivstrafen haben noch nie ein Problem gelöst"

Präsidium gibt Erkenntnisse nach Hopp-Schmähungen bekannt

DFL: "Kollektivstrafen haben noch nie ein Problem gelöst"

Protest gegen Kollektivstrafen - hier von den Auer Anhängern am vergangenen Samstag.

Protest gegen Kollektivstrafen - hier von den Auer Anhängern am vergangenen Samstag. imago images

Die Vorkommnisse am jüngsten Bundesliga-Wochenende haben auch bei der DFL für Alarm gesorgt. Am Mittwoch gab das Präsidium die Ergebnisse einer "weiterreichenden differenzierten Analyse" über das "Miteinander in den Stadien der Bundesliga und 2. Bundesliga" bekannt.

Darin betont die DFL, dass die Meinungsfreiheit, "zu der selbstverständlich auch Protest gehört", nicht zur Disposition stehe, Menschen aber einfach "auch auf Plakaten nicht ins Fadenkreuz" gehörten. "Diffamierungen, Hetze und Hass - gleichgültig in welcher Form - sind nicht hinnehmbar. Dies gilt unabhängig von Dietmar Hopp für alle Menschen - jedes Alters, jedes Geschlechts, jeder Religion, sozialen Schicht, Hautfarbe, Nationalität oder sexuellen Orientierung."

Der Drei-Stufen-Plan müsse "zwingend" präzisiert werden

Die Frage, warum diese Haltung nicht schon vor den Hopp-Vorfällen in Sinsheim so deutlich geworden war, sei "absolut legitim", sollte gleichzeitig "aber kein Grund sein, diesen Weg jetzt nicht konsequent zu gehen". Dabei müsse aber der jetzt im Fokus stehende Drei-Stufen-Plan "zwingend" präzise definiert werden, fordert die DFL: "Derzeit gibt es noch zu viele offene Fragen, die Missbrauch nicht ausschließen. Spielunterbrechungen dürfen nicht die Regel werden, Spiele müssen auf dem Platz entschieden werden."

Hochgekocht war der Fan-Protest dadurch, dass das DFB-Sportgericht den BVB-Anhang für zwei Jahre von Auswärtsspielen bei der TSG Hoffenheim ausgeschlossen hat. Viele Fans sehen darin eine Wiedereinführung der Kollektivstrafen, die der DFB vor rund zweieinhalb Jahren ausgesetzt hatte.

Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen.

DFL-Präsidium

"Kollektivstrafen haben im deutschen Fußball noch nie ein Problem gelöst", betont auch das DFL-Präsidium in aller Deutlichkeit: "Als Ultima Ratio in absoluten Ausnahmefällen können sie aber in sportgerichtlichen Verhandlungen zwischen DFB und Klubs nicht komplett ausgeschlossen werden."

Von einem Wortbruch des DFB könne allerdings keine Rede sein. "Es gab und gibt keine pauschale Wiedereinführung von Kollektivstrafen. Im konkret diskutierten Fall ging es um eine im November 2018 vom Sportgericht ausgesprochene rechtskräftige Bewährungsstrafe, die öffentlich bekannt war. Nach erneuten Vorfällen folgte der Widerruf der Bewährung und damit die Wirksamkeit des Ausschlusses."

Die DFL mahnt alle Beteiligte, miteinander zu sprechen

Die DFL ist sichtlich bemüht, das Thema zu beruhigen, das nicht zuletzt ihr Premiumprodukt Bundesliga beschädigt. Sie mahnt alle Beteiligte, also DFL, DFB, Klubs und Fans, die Kommunikation miteinander zu suchen. "Nur auf diese Weise kann ein gemeinsames Verständnis für das weitere Miteinander erzielt werden."

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jpe