Bundesliga

Arbeitsgemeinschaft Fananwälte: "Beiträge des DFB gehen am Kern des Themas vorbei"

Stellungnahme von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen

Arbeitsgemeinschaft Fananwälte: "Beiträge des DFB gehen am Kern des Themas vorbei"

Nicht nur Anhänger von Union Berlin haben am vergangenen Wochenende unter anderem gegen den DFB protestiert.

Nicht nur Anhänger von Union Berlin haben am vergangenen Wochenende unter anderem gegen den DFB protestiert. imago images

Mit folgenden Worten leitet die "AG Fananwälte" ihre aktuelle Mitteilung ein: "Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte nimmt mit Befremden die öffentliche Diskussion der letzten Tage rund um die am letzten Wochenende in vielen Fankurven zu sehenden Banner wahr."

Im Genaueren wird dabei kritisiert, wie die Offiziellen rund um die Bundesliga auf die Proteste reagiert haben: "Die Debattenbeiträge zahlloser Funktionäre von Vereinen und des DFB gehen schlichtweg am Kern des Themas vorbei. Wer ernsthaft auf die Verhaltensweisen und Ausdrucksformen der Fankurven einwirken möchte, müsste zunächst einmal zumindest bei der Analyse des Geschehens etwas Sachkenntnis beweisen."

Denn der Auslöser der Proteste sei gewesen, "dass der DFB mit dem jüngst verkündeten Beschluss seines Sportgerichts, den bisher zur Bewährung ausgesetzten Ausschluss von Gästefans bei Spielen Hoffenheims gegen Dortmund nun in Kraft zu setzen, faktisch zum System der Kollektivstrafen zurückgekehrt ist". Dass der DFB nun einseitig seinen Verzicht auf Kollektivstrafen aufgekündigt habe, "führte erwartbar zu Solidarisierungsaktionen anderer Fanszenen".

Und weiter: "Dass dabei dann genau die Verhaltensweisen wiederholt werden, die eben im Falle von Dortmund zur Kollektivstrafe führten (nämlich das Zeigen bestimmter Banner gegen den Eigentümer der TSG Hoffenheim GmbH), kann niemanden überraschen, der sich mit Ausdrucksformen und Dynamiken von Fanszenen auskennt."

Bekämpfung der Meinungsfreiheit?

Kritisiert wird von der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte auch die Tatsache, dass "der sogenannte 3-Stufen-Plan (Lautsprecherdurchsage, Spielunterbrechung, Spielabbruch) von der UEFA bereits vor vielen Jahren erlassen und veröffentlicht worden war, er soll die Schiedsrichter 'im Umgang mit schwerwiegenden rassistischen Vorfällen im Stadion' unterstützen. Es ist erstaunlich, dass diese Regelung in Deutschland noch nie zur Anwendung kam (weder in den Profiligen, noch in den unteren Amateurklassen), jetzt aber zugunsten Dietmar Hopps zu Spielabbrüchen führen soll. […] So führte beispielsweise in der dritten Liga am Sonntag beim Spiel Meppen gegen den MSV Duisburg folgendes Banner aus der Duisburger Fankurve zu einer Spielunterbrechung: 'Hat der Dietmar genug Kohle / wird zu seinem Schutz und Wohle / von Leuten, deren Wort nichts wert, / mal wieder jemand ausgesperrt'. Wer derartige - völlig beleidigungsfreie - Protestformen zum Anlass repressiver Maßnahmen nimmt, der bekämpft offenkundig weder Ehrverletzungen von Klubeigentümern noch gar Rassismus, sondern schlicht und einfach die Meinungsfreiheit."

Weder Kollektivstrafen noch das Anprangern ganzer Fußballszenen oder Fangruppen sind geeignete Mittel zur Lösung des Problems.

Arbeitsgemeinschaft Fananwälte

Zum Abschluss präsentiert die Arbeitsgemeinschaft noch einen Vorschlag für die kommende Zeit: "Die AG Fananwälte spricht sich dafür aus, verbal abzurüsten und das Thema mit der gebotenen Sachlichkeit und rechtsstaatlichen Instrumenten anzugehen. Weder Kollektivstrafen noch das Anprangern ganzer Fußballszenen oder Fangruppen sind geeignete Mittel zur Lösung des Problems."

Auf der Website der AG heißt es unter dem Punkt "Über uns":
"Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung der 'Fananwälte'. Durch intensiven Erfahrungsaustausch werden die Fans bestmöglich vertreten. Die in der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen aus Berlin, Frankfurt, Köln, München, Nürnberg, Rostock, Stuttgart und Hannover - hierunter Spezialisten auf dem Gebiet der Strafverteidigung, des Verwaltungsrechts sowie des Zivilrechts. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte nehmen die vielfältigen Problemstellungen, die sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen Fußballfans einerseits und Sicherheitsbehörden bzw. Ordnungsdiensten, Vereinen und Verbänden andererseits ergeben, aus zwei Perspektiven wahr: Zum einen sind sie selber langjährige und begeisterte Fußballanhängerinnen und -anhänger, die im Rahmen ihrer Stadionbesuche Zeuge der von den Fans beklagten Maßnahmen werden. Zum anderen vertreten sie als Rechtsanwälte Fußballfans in rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit der 'Leidenschaft Fußball' stehen."

mag