Bundesliga

BVB bei Hoffenheim zwei Jahre ohne eigene Fans

DFB-Sportgericht widerruft Bewährung

BVB bei Hoffenheim zwei Jahre ohne eigene Fans

Die Auswärtsfahrt in Hoffenheim fällt für die BVB-Anhänger in den kommenden beiden Spielzeiten aus.

Die Auswärtsfahrt in Hoffenheim fällt für die BVB-Anhänger in den kommenden beiden Spielzeiten aus. imago images

Das DFB-Sportgericht widerrief am Freitag die Bewährungsstrafe, die es am 2. November 2018 gegen den BVB verhängt hatte. Grund dafür waren erneute Beleidigungen gegen Dietmar Hopp durch Dortmunder Anhänger beim Gastspiel in Sinsheim am 20. Dezember 2019 mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen.

Der Widerruf, dem der BVB hinsichtlich des Zuschauerausschlusses zugestimmt hat, bedeutet, dass die Borussia alle Pflichtspiele bei der TSG in den kommenden beiden Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 ohne eigene Fans bestreiten muss. Am Donnerstag war noch von einer bevorstehenden Dreijahressperre berichtet worden.

Für die dadurch entstehenden Mindereinnahmen muss der BVB die Hoffenheimer entschädigen. Wegen des unsportlichen Verhaltens der Dortmunder Anhänger verhängte das DFB-Sportgericht zudem eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro. 17.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

ski