2. Bundesliga

32.700 Euro Strafe für den 1. FCN

DFB ahndet zwei Fälle von unsportlichen Verhalten der Club-Fans

32.700 Euro Strafe für den 1. FCN

Fans des 1. FC Nürnberg.

Fans des 1. FC Nürnberg. imago images

Das DFB-Sportgericht ahndete mit der Strafe zwei Fälle unsportlichen Verhaltens einiger FCN-Anhänger. In der Partie des 7. Spieltags gegen den Karlsruher SC (1:1) wurden im Nürnberger Fanblock mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der zweite Vorfall ereignete sich am 10. Spieltag beim spektakulären 3:4 bei Erzgebirge Aue. In der 20. Minute wurden von einigen vermeintlichen FCN-Anhängern zwei Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden im Club-Fanblock zu Beginn der zweiten Hälfte mindestens 15 Bengalische Feuer sowie drei Rauchtöpfe gezündet, weswegen die Partie für knapp zwei Minuten unterbrochen werden musste. Auch im Verlauf des zweiten Abschnitts wurden im Bereich der FCN-Zuschauer Bengalische Feuer gezündet.

Von den 32.700 Euro kann der 1. FC Nürnberg 10.900 Euro für sicherheitsrelevante und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Darüber muss der Zweitligist beim DFB bis zum 30. September 2020 Nachweise einreichen.

jer