Bundesliga

FIFA fällt Urteil im Fall Andrey Yarmolenko

Klage gegen den BVB überwiegend zurückgewiesen

FIFA fällt Urteil im Fall Yarmolenko

Lief 18-mal für Dortmund auf: Andrey Yarmolenko.

Lief 18-mal für Dortmund auf: Andrey Yarmolenko. imago images

Am 6. November hatte der kicker exklusiv über den Fall Yarmolenko berichtet. Und darüber, dass Yunist bei der FIFA ein Verfahren gegen Borussia Dortmund erwirkt hatte, weil eine Solidaritätsabgabe in Höhe von 301.578,95 Euro aus dem Transfer von Andrey Yarmolenko zu Borussia Dortmund (2017) angeblich nie bei Yunist angekommen sei. Das Internationale Reglement sieht vor, dass fünf Prozent der Transfersumme, die in diesem Fall bei 25 Millionen Euro lag, an die Jugend- und Ausbildungsklubs des Spielers fließen müssen: rund 1,3 Millionen Euro an sechs anspruchsberechtigte Vereine. Als einziger Klub will Yunist kein Geld erhalten haben und schaltete deshalb die FIFA ein.

Die FIFA hat ihr Urteil nun gefällt und die Yunist-Klage überwiegend zurückgewiesen. Zwar muss Dortmund noch 136.500 Euro an die Fußballschule zahlen und wird diesen Betrag auch überweisen, erhält die Summe aber von Dynamo Kiew umgehend und vollumfänglich zurückerstattet. Darauf haben sich die beiden Vereine verständigt. "Wir halten die Entscheidung im Ergebnis für vertretbar und werden von unserer Seite das Verfahren nicht weiterbetreiben", sagte BVB-Chefjustiziar Dr. Robin Steden dem kicker.

Dynamo Kiew hatte sich gegenüber Borussia Dortmund vertraglich verpflichtet, alle etwaigen Ansprüche ukrainischer Klubs in Bezug auf Solidaritätsabgaben ordnungsgemäß abzuwickeln. Selbst mit den Vereinen in Kontakt zu treten, wäre angesichts der politischen Situation und den kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine schwierig geworden. Im Falle von Yunist hatte Kiew den nun ausgeurteilten Betrag (136.500 €) Yunist nach Ansicht der FIFA mehrfach - zuletzt im Mai 2018 - zur Zahlung angeboten. Gleichzeitig wurde Yunist aber aufgefordert anzuerkennen, bereits einen Betrag in Höhe von 150.000 Euro erhalten zu haben.

Dies hat Yunist bis zuletzt bestritten und auch aufgrund einer anderen Berechnungsweise der Solidaritätsabgabe einen Betrag in Höhe von 301.587,95 Euro unmittelbar gegenüber Borussia Dortmund geltend gemacht. Dem hat die FIFA nicht entsprochen: Der Weltfußballverband folgte in seinem Urteil vom 9. Januar den Einwänden des BVB in vollem Umfang.

Thomas Hennecke