2. Bundesliga

KSC beantragt Durchsuchungsanordnung gegen Stadt Karlsruhe

Neue Runde im juristischen Streit um den Umbau des Wildpark

KSC beantragt Durchsuchungsanordnung gegen Stadt Karlsruhe

Baustelle Wildparkstadion: Der Karlsruher SC und die Stadt Karlsruhe führen einen juristischen Streit.

Baustelle Wildparkstadion: Der Karlsruher SC und die Stadt Karlsruhe führen einen juristischen Streit. picture alliance

Worum geht es? Der KSC und die Stadt Karlsruhe streiten sich seit geraumer Zeit um den Neubau des Wildparkstadions. Dazu wurde am 27. September 2019 vom Landgericht Karlsruhe ein Urteil gefällt, durch das dem KSC ein "umfassender Informationsanspruch" zugesprochen wurde. Der Zweitligist forderte daraufhin die Herausgabe von Unterlagen, die ihm seiner Meinung nach zustehen. Da dieses bisher nicht geschehen sei, wurde am Freitag ein Gerichtsvollstrecker bei der Stadt Karlsruhe vorstellig.

"Trotz wiederholter Erinnerung unter Fristsetzung musste daher heute die Vollstreckung gegen die Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Bedauerlicherweise verweigerte die Stadt Karlsruhe dabei dem Gerichtsvollzieher die Herausgabe der geforderten Unterlagen", heißt es in einer Mittelung des KSC.

"Daher musste der KSC beim Vollstreckungsgericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung beantragen. So kann der Gerichtsvollzieher, mit Unterstützung der Polizei, die Räumlichkeiten der Stadt durchsuchen und die dem KSC zustehenden Unterlagen in Besitz nehmen."

Die KSC-Mitteilung schließt mit einer gemeinsamen Erklärung des KSC-Präsidiums, dem Beirat der KSC Management GmbH sowie der Geschäftsführung der KSC Betriebsgesellschaft Stadion mbH: "Dem KSC ist die fortgesetzte Missachtung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe unverständlich. Denn die Unterlagen stehen dem Verein zu und sind für die weitere erfolgreiche Projektabwicklung unerlässlich. Wir sind enttäuscht, dass die Stadt Karlsruhe trotz mehrerer Gesprächsangebote weiterhin nicht zu einem kooperativen Miteinander bereit ist. Das eine deutsche Stadt auf diesem Weg zur Einhaltung von Recht und Gesetz gezwungen werden muss und ein Urteil eines deutschen Gerichtes nicht befolgt, ist bedenklich."

Von der Stadt Karlsruhe liegen bis jetzt noch keine offiziellen Reaktionen vor.

jer