Bundesliga

7750 Euro: Vergütung für den Mainzer Vorsitzenden greift seit 1. Juli

Der Verlust des Vereinsstatus scheint vom Tisch

7750 Euro: Vergütung für den Mainzer Vorsitzenden greift seit 1. Juli

Mehr Transparenz: Mainz legt Aufwandsentschädigungen und Vergütungen künftig offen.

Mehr Transparenz: Mainz legt Aufwandsentschädigungen und Vergütungen künftig offen. imago images

Zur selbst auferlegten Transparenz beim 1. FSV Mainz 05 gehört, dass Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für die Ehrenamtliche in den Spitzengremien des Vereins offengelegt werden. So informierte der Aufsichtsratsvorsitzende Detlev Höhne während der Mitgliederversammlung am Montagabend darüber, dass der Vereins- und Vorstandsvorsitzende seit dem 1. Juli für seine zeitaufwendige Tätigkeit entlohnt wird. "Wir haben uns entschieden, dass Stefan Hofmann einen monatlichen Anspruch auf 7750 Euro hat, bei gleichzeitigem Wegfall der Aufwandsentschädigung in Höhe von 3000 Euro. Für die 2. Liga gibt es eine andere Regelung, aber darüber sage ich nichts, weil es nicht eintreten wird", erklärte Höhne.

Laut Beschluss des Aufsichtsrats standen Hofmann und sein Vorgänger Johannes Kaluza bis zum 30.6.2019 eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 3000 Euro monatlich zur Verfügung. Für Kaluzas Amtszeit (1.7.2017 bis 6.12.2017) wurden 21.045,12 Euro ausbezahlt, wovon 15.587,50 Euro in Form von Spenden an den Verein zurückflossen. Hofmann erhielt vom 21.1.2018 bis 30.6.2019 57.229,30 Euro. "Stefan Hofmann hat bei seinem Arbeitgeber die Arbeitszeit reduziert, um mehr Verfügungszeiten für den Verein zu haben", erläuterte Höhne, der vor zwei Jahren vehement gegen eine Vergütung argumentierte hatte und jetzt dafür stimmte. Gleichzeitig entschied das Kontrollgremium kein drittes hauptamtliches Vorstandsmitglied zu berufen. Als der Weisheit letzter Schluss für ein Unternehmen mit 145 Millionen Jahresumsatz, erachtet Höhne aber auch die jetzige Regelung nicht: "Wir sollten gemeinsam darüber nachdenken, wie ein Modell der Zukunft aussehen kann."

Der Aufsichtsrat hätte eine Vergütung gerne früher umgesetzt. Bis zum Eintrag der im Oktober 2018 beschlossenen Satzungsänderung beim Amtsgericht vergingen jedoch über acht Monate, erst danach war die Maßnahme möglich. Derzeit vom Tisch scheint die Diskussion, ob dem 1. FSV Mainz 05 wegen des Umsatzes im dreistelligen Millionenbereich der Vereinsstatus entzogen werden soll. Nach entsprechenden Hinweisen hatte sich der Klub mehrmals an das Gericht gewandt, zuletzt jedoch keine Antwort mehr erhalten. Die Rechtspflegerin, die seinerzeit die Diskussion ins Rollen gebracht hatte, ist nach Höhnes Information "auch nicht mehr beim Amtsgericht".

Michael Ebert