Bundesliga

Polizeikosten: DFL begleicht Bremer Rechnung fristgemäß

Werder beklagt "nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteil"

Polizeikosten: DFL begleicht Bremer Rechnung fristgemäß

Der Rechtsstreit über zusätzliche Polizeikosten geht weiter.

Der Rechtsstreit über zusätzliche Polizeikosten geht weiter. imago images

Die Höhe der Gebührenbescheide, deren Vollziehung seitens des Bremer Senats bis zur schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ausgesetzt war, beträgt insgesamt rund 1,17 Millionen Euro. Die DFL GmbH betont jedoch, dass keinerlei Anerkennung sowohl "der Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide" als auch "der Verfassungsmäßigkeit ihrer Rechtsgrundlage im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz" erfolge. Vielmehr habe die DFL GmbH gegen alle Gebührenbescheide Widerspruch erhoben und behalte sich vor, diese jeweils einzeln vor Gericht überprüfen zu lassen. Hintergrund dieser Maßnahme: Einem Anspruch des Gebührenschuldners auf wirksame gerichtliche Kontrolle hatte auch das Bundesverwaltungsgericht zugestimmt.

Bei den Gebührenbescheiden handelt es sich konkret um Forderungen über rund 227.000 Euro für das Spiel SV Werder Bremen gegen Borussia Mönchengladbach am 16. Mai 2015 (0:2), rund 246.000 Euro für das Spiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 28. November 2015 (1:3) und rund 283.000 Euro für das Spiel SV Werder Bremen gegen Hannover 96 am 5. März 2016 (4:1), jeweils mit einer Zahlungsfrist bis zum 20. September 2019. Für das Spiel SV Werder Bremen gegen Eintracht Frankfurt am 14. Mai 2016 (1:0) liegt ein Gebührenbescheid in Höhe von rund 412.000 Euro mit Zahlungsfrist bis zum 25. September vor.

Müssen die Teams der 1. und 2. Liga zahlen?

Von diesen rund 1,17 Millionen Euro wird die DFL GmbH im Rahmen der gesetzlichen Regelungen "zum Ausgleich im Innenverhältnis zwischen mehreren Kostenschuldnern" rund 584.000 Euro, also die Hälfte, dem SV Werder Bremen als Mitveranstalter der Spiele in Rechnung stellen. Die andere Hälfte wird die DFL GmbH an die DFL Deutsche Fußball Liga e.V. weiterreichen. Für diesen führt die GmbH das operative Geschäft und setzt die Spiele der Lizenzligen an. Ob und wie der DFL e.V. den Betrag auf seine Mitglieder, die 36 Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga, umlegt oder ebenfalls dem SV Werder in Rechnung stellt, wird vom DFL-Präsidium zu gegebener Zeit entschieden werden.

Nicht Teil der von der Freien Hansestadt Bremen gestellten Rechnung ist der Gebührenbescheid anlässlich der Partie zwischen dem SVW und dem HSV am 19. April 2015 (1:0). Diesen hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2019 an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückgewiesen. Dort muss erst noch eine Überprüfung des von der Polizei exakt in Rechnung gestellten Aufwandes erfolgen.

Der SV Werder Bremen äußerte sich am Dienstagnachmittag zur Thematik und beklagte: "Mit ihrer Ankündigung, die Rechnungen zu zahlen und weiterzuleiten folgt die DFL dem Wortlaut des Bremer Gebührengesetzes und leitet die Kosten an die beiden Veranstalter weiter. Es wird einmal mehr deutlich, dass entgegen der Verlautbarungen der Initiatoren des Gesetzes der SV Werder Bremen großen finanziellen Schaden nimmt und einen nicht unerheblichen Wettbewerbsnachteil erfährt", erklärte Präsident und Geschäftsführer Dr. Hubertus Hess-Grunewald.

Der Wettbewerbsnachteil entstehe dadurch, dass "nur sehr wenige Bundesländer die Bremer Gebührenregelung für eine gute Idee halten": "Nach jeder Rechnung wird über jede einzelne Kostenposition, über Einsatzpläne und -taktiken der Polizei, über Hotelrechnungen der Einsatzkräfte und Verpflegung gestritten werden", befürchtet Hess-Grunewald: "Das Gesetz zieht einen bürokratischen Prozess nach sich und lässt völlig außer Acht, dass Erstligaspiele von Werder Bremen unter dem Strich dem Steuerzahler deutlich mehr Geld einbringen als sie kosten. Jährlich profitiert die Stadt Bremen von 319 Mio. Euro finanzieller Effekte durch den Erstligisten Werder Bremen."

Werder sieht daher die DFL in der Pflicht, gemeinsam eine "faire und rechtskonforme Lösung zu finden". Eine "finanzielle Belastung, die über die 50 Prozent der Mehrkosten für Polizeieinsätze hinausgehe", werde Werder "nur schwer akzeptieren können".

kon