2. Bundesliga

Nach Pleite gegen HSV: Auch Bochum legt Einspruch ein

"Für die Mannschaft und das Vereinswohl"

Nach Pleite gegen HSV: Auch Bochum legt Einspruch ein

Auch gegen Bochum im Einsatz: Bakery Jatta.

Auch gegen Bochum im Einsatz: Bakery Jatta. picture alliance

"Der VfL Bochum 1848 hat zur Fristwahrung und in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Mannschaft und das Vereinswohl Einspruch gegen die Spielwertung der Partie beim Hamburger SV eingelegt", teilte der Verein auf seiner Website am Montagvormittag mit und macht es damit wie der 1. FC Nürnberg, der ebenfalls nach dem 0:4 gegen die Hanseaten am 5. August fristgerecht Einspruch eingelegt hatte. Der Einspruch erfolgt in beiden Fällen aufgrund der ungeklärten Situation um die Spielberechtigung des HSV-Spielers Bakery Jatta.

"Das zuständige DFB-Sportgericht wird den Hamburger SV nunmehr anschreiben und um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen bitten. Das Gremium wird dann zu gegebener Zeit über den Einspruch zu befinden haben", teilte der DFB am Montag mit.

"Einsprüche gegen die Wertung von Bundesligaspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden", heißt es in Paragraf 17 dazu in der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte Jatta zuletzt in Frankfurt/Main angehört, aber noch keine Entscheidung über die Spielberechtigung des Gambiers gefällt. Die Sportbild hatte berichtet, Jatta könne in Wahrheit Bakary Daffeh heißen und schon 23 statt erst 21 Jahre alt sein - zumindest die vorliegenden Dokumente aber entlasten ihn bislang von dem Vorwurf.

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