2. Bundesliga

Pyrotechnik-Verhandlung geht in die nächste Runde

KSC akzeptiert das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht

Pyrotechnik-Verhandlung geht in die nächste Runde

Feierlichkeiten nach Spielende: Der Karlsruher Fan-Dachverband "Supporters" hatte sich im November 2018 mit einer Pyroshow vom alten Wildparkstadion verabschiedet.

Feierlichkeiten nach Spielende: Der Karlsruher Fan-Dachverband "Supporters" hatte sich im November 2018 mit einer Pyroshow vom alten Wildparkstadion verabschiedet. imago images

Nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November des vergangenen Jahres waren rund 140 Seenotfackeln am Spielfeldrand gezündet worden. Anlass war der Abschied vom alten Wildparkstadion, das derzeit abgerissen und neu gebaut wird.

Wir haben nichts falsch gemacht.

Ingo Wellenreuther, Präsident des Karlsruher SC

Zunächst stand eine Strafe in Höhe von 49.000 Euro im Raum. Nach Vergleichsgesprächen hatte der DFB-Kontrollausschuss den Betrag auf 4000 Euro reduziert, doch auch die vergleichbar geringe Summe wollte der KSC nicht akzeptieren. "Wir haben nichts falsch gemacht", hatte Präsident Ingo Wellenreuther damals erklärt.

Denn der Verein und sein Oberhaupt waren sich keiner Schuld bewusst. Veranstalter der beanstandeten Pyroshow war nicht der Klub selbst, sondern der Fan-Dachverband "Supporters Karlsruhe 1986 e.V.". Und der hatte laut dem KSC-Sicherheitsbeauftragten Holger Brandenburg alle nötigen Papiere vorliegen: "Die Genehmigungslage auf örtlicher Ebene war hergestellt." Ebenso hätten Ordnungs-und Bürgeramt sowie die Polizei und Branddirektion die Genehmigung erteilt. Zudem handelte es sich um eine separate, vom Ligaspiel getrennte, Veranstaltung.

Sportgericht hält an Verurteilung fest

Dennoch verurteilte das Sportgericht den KSC nun wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Strafe in Höhe von 3000 Euro. Das DFB-Sportgericht ist der Auffassung, dass auch die von den "Supporters Karlsruhe 1986 e.V." veranstaltete Abschiedsfeier vorab vom DFB zu genehmigen gewesen wäre. Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung und wird deshalb gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.

tow/dpa