2. Bundesliga

Lediglich Teilerfolg für Fährmann

Union: VdV erwägt Gang vor das Landesarbeitsgericht

Lediglich Teilerfolg für Fährmann

Christian Fährmann kam am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Berlin nur zu einem Teilerfolg. Der ehemalige Spieler des 1. FC Union Berlin hatte gegen eine Vertragsstrafe geklagt, wonach er seinem Ex-Klub 3000 Euro zahlen sollte. Fährmann hatte im März 2002 versäumt, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen und war demnach mit der Geldstrafe von den "Eisernen" belegt worden. Nun hat das Schöffengericht um den Vorsitzenden Gerd Fuchs der Klage Fährmanns nur zum Teil entsprochen. Union Berlin muss dem Spieler 2000 Euro zurückerstatten.

Der Verein erklärte sich mit dem Urteil einverstanden, doch die Spielergewerkschaft VdV als Fährmanns Rechtsvertreter erwägt, nach Überprüfung der Dinge vor das Landesarbeitsgericht zu ziehen. Ihr geht es um ein Grundsatzurteil, wonach die Vertragsstrafen-Klausel im Mustervertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) für unwirksam erklärt werden soll. Dies hätte zur Folge, dass von den Klubs ausgesprochene Geldstrafen zur Disziplinierung ihrer Profis künftig überwiegend rechtswidrig seien. Nach Auffassung des Richters sei im Fall Fährmann über die grundsätzliche Wirksamkeit der Klausel nicht zu entscheiden gewesen. Die Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen, sei durch den Spieler verletzt worden. Das rechtfertige allerdings im Höchstfall eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro. Bei einer möglichen Grundsatzentscheidung in zweiter Instanz, würde sich das Urteil möglicherweise zum Präzedenzfall ausweiten und auch viele andere im Profifußball ausgesprochenen Geldstrafen verbieten. Wenn ein Michael Ballack beispielsweise - wie geschehen - öffentlich die Taktik von Bayern München kritisiert, wären dem Klub künftig die Hände gebunden. Allerdings ist ein Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in gleicher Angelegenheit erst in rund einem Jahr zu erwarten. Beiden Parteien bliebe abschließend der Gang vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) vorbehalten.