Vor dem 0:5 gegen den BVB in der Zweitrundenpartie am 24. Oktober hatten die Magdeburger Fans im Rahmen einer Choreographie, die an den Horrorfilm "Saw" erinnerte, Pyrotechnik abgebrannt.
Neben dieser Aktion ahndete das DFB-Sportgericht außerdem das Fehlverhalten der FCM-Anhänger während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 25. November (2:1). Damals hatten sich Fangruppen beider Lager mit Gegenständen beworfen und versucht, die Absperrungen zwischen den Blöcken zu durchbrechen. Wie der FCM mitteilte, wurde kein Rechtsmittel gegen das Strafmaß eingelegt, das Urteil ist rechtskräftig.