DFB-Pokal

DFB-Gericht: "Uns hat nur Herr van Bommel überzeugt"

Erwartbares Urteil, brisante Einschätzung

DFB-Gericht: "Uns hat nur Herr van Bommel überzeugt"

Aus 1:3 wird 2:0: Preußen Münster zieht am Grünen Tisch in die 2. Runde des DFB-Pokals ein - der VfL Wolfsburg ist draußen.

Aus 1:3 wird 2:0: Preußen Münster zieht am Grünen Tisch in die 2. Runde des DFB-Pokals ein - der VfL Wolfsburg ist draußen. picture alliance/dpa/Revierfoto

Rein juristisch, das machte der Vorsitzende Achim Späth klar, war die Bestätigung des erstinstanzlichen Sportgerichtsurteils auch für das DFB-Bundesgericht alternativlos. Nach der Einwechslung eines sechsten Spielers in Person von Admir Mehmedi während der Verlängerung sei die "Spielumwertung als Rechtsfolge zwingend vorgesehen".

Aus dem 3:1 nach Verlängerung für die Wölfe wurde nun also endgültig ein 2:0 für Preußen Münster. "Es zählt zu den Grundpflichten des Vereins, sich umfassend und rechtzeitig über die Regularien zu informieren", hielt Späth in der Urteilsbegründung fest. Und: "Die Verletzung der Kontrollpflicht des Schiedsrichters ändert somit nichts am Verschulden des Vereins."

"Gewisse Bedenken" bei der Aussage des Vierten Offiziellen

Keinen Hehl machte Späth in einer rechtlichen Einschätzung vor der eigentlichen Urteilsverkündung allerdings aus seinem persönlichen Eindruck und dem seiner beiden Beisitzer: "Uns hat nur ein Zeuge überzeugt, das war der Herr van Bommel." Im Umkehrschluss war das eine spürbare Ohrfeige gegen den Vierten Offiziellen Tobias Fritsch. Denn: Wie schon in der ersten Instanz hieß es erneut Aussage gegen Aussage zwischen VfL-Coach Mark van Bommel und dem Unparteiischen.

Während der Fußballlehrer berichtete, Fritsch habe ihm in der 91. Minute ausdrücklich versichert, noch drei Wechsel vornehmen zu dürfen, blieb Fritsch bei seiner Aussage: Er habe von "drei Wechselslots, aber zwei Auswechslungen" gesprochen. Zu beweisen bleibt letztlich keine der beiden Versionen. Späths klare Einlassung, wer ihm glaubwürdiger vorkam, ist allerdings höchst bemerkenswert. Bei Fritschs Aussagen "haben wir gewisse Bedenken", formulierte Späth. Gleiches gelte im übrigen auch für die Auftritte von Wolfsburgs Torwarttrainer Pascal Formann und VfL-Teambetreuer Philipp Wegner. Da diese beiden aber nicht van Bommel widersprachen, bergen Späths "Bedenken" in diesen Fällen weit weniger Brisanz.

VfL-Anwalt Schickhardt attackiert Chef-Kontrolleur Nachreiner

Dass Fritsch den Wolfsburgern zunächst dreimal explizit und korrekt Auskunft über fünf Wechselmöglichkeiten erteilt haben will, dann aber die Regularien im entscheidenden Moment selbst plötzlich nicht mehr präsent gehabt haben soll, war auch fürs DFB-Bundesgericht nicht plausibel. Aber für die Urteilsfindung letztlich nicht relevant.

Zu einem spannenden Nebenschauplatz führte die Frage gleichwohl. So attackierte VfL-Anwalt Christoph Schickhardt den DFB-Kontrollausschussvorsitzenden Dr. Anton Nachreiner während der Verhandlung emotional: "Die gleiche Strenge", die Nachreiner gegenüber Profis und Vereinsvertretern gerne walten lasse, "würde ich mir auch gegenüber Schiedsrichtern und DFB-Angehörigen wünschen. Eine Lüge wäre schließlich ein unsportliches Verhalten. Ich bin sehr erstaunt, wie nonchalant Sie hier die Ausführungen des Vierten Offiziellen hinnehmen."

Nachreiner, der keine Fragen an die Zeugen hatte, nahm aber auch diese "Anklage" stoisch und unkommentiert hin. Er bezog sich allein auf die "ganz einfache Sachlage", die "keine andere Möglichkeit als Umkehrung  der Spielwertung" zulasse. Genau dabei wird es nun auch bleiben. "Wir sind natürlich enttäuscht", erklärte VfL-Geschäftsführer Dr. Tim Schumacher vor Ort, "aber wir akzeptieren das Urteil."

Personelle interne Konsequenzen wird die Pokal-Panne bei den Niedersachsen übrigens nicht nach sich ziehen.

Thiemo Müller

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