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Türkgücü gegen FC Bayern II wird neu angesetzt

Geldstrafen für beide Klubs

Türkgücü München gegen Bayern Amateure wird als Geisterspiel neu angesetzt

Fahren erneut nach Heimstetten: Der FC Bayern II wird im Wiederholungsspiel bei Türkgücü allerdings auf seine Fans verzichten müssen.

Fahren erneut nach Heimstetten: Der FC Bayern II wird im Wiederholungsspiel bei Türkgücü allerdings auf seine Fans verzichten müssen. IMAGO/Beautiful Sports

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Das Stadtduell zwischen Türkgücü München und dem FC Bayern II fand am 19. November ein schnelles Ende. Nachdem im Gästeblock eine Zaunfahne entrollt worden war, die die Hausherren als Provokation wahrgenommen und deren Verwendung deshalb schon im Vorfeld als Begegnung untersagt hatten, griff die Polizei massiv ein. Der Schiedsrichter brach die Partie aus Sicherheitsgründen ab. Ein Tag, der große Empörung auslöste, sei es über die Zaunfahne der Bayern-Fans, aber auch über den sehr massiven Einsatz der Polizeikräfte.

Am Freitag hat das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) über die sportliche Wertung der Partie verhandelt, nachdem der Verbandsanwalt nach dem Abbruch die Ermittlungen aufgenommen und die Beteiligten zu Stellungnahmen aufgefordert hatte. Diese wurden fristgerecht eingereicht und durch das Sportgericht ausgewertet.

Das Verbandssportgericht hat entschieden, dass das Spiel neu angesetzt wird. Erneute Einflüsse von Fans soll es diesmal nicht geben, das Münchner Stadtduell wird als Geisterspiel angepfiffen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Um die am 19. November abgebrochene Partie für eines der Teams werten zu können, hätte das Gericht vom Verschulden eines oder beider Klubs überzeugt sein müssen. Das Gericht sah aber nach den durchgeführten Ermittlungen des Verbandsanwalts und der Vernehmung einiger Zeugen "das Verschulden des Abbruchs den Vereinen nicht eindeutig anlastbar".

Beide Kontrahenten werden zudem zur Kasse gebeten, Türkgücü muss 1500 Euro, der FC Bayern 3000 Euro zahlen. Die Kosten des neu angesetzten Spiels müssen beide Vereine zur Hälfte übernehmen.

Das Urteil ist nach Auskunft des BFV "verbandsgerichtlich rechtskräftig".

stw, dpa

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