3. Liga

Ehrmann gegen den 1. FC Kaiserslautern: Güteverhandlung am Dienstag

Kaiserslautern: Urteil könnte Folgen für die Branche haben

Ehrmann-Klage: Güteverhandlung am Dienstag

Einigt sich Gerry Ehrmann noch mit dem 1. FC Kaiserslautern?

Einigt sich Gerry Ehrmann noch mit dem 1. FC Kaiserslautern? imago images

Ende Februar schlug die Freistellung von Vereinsikone Gerry Ehrmann wie eine Bombe auf dem Betzenberg ein. "Massive, substantielle Beleidigungen, Arbeitsverweigerungen und Drohungen" warf der Drittligist seinem langjährigen Keeper und späterem Torwarttrainer vor. Dieser wehrte sich gegen die Vorwürfe. Weil sich beide Parteien in der Folge nicht einigen konnten, steht am Dienstag die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht an, die aufgrund der Corona-Krise unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird. Es wird dabei keine gerichtliche Entscheidung in Form eines Urteils ergehen. Sollte eine Einigung ausbleiben, kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zur Hauptverhandlung der Klage.

Doch auch der Termin am Dienstag könnte noch kippen. In der vergangenen Woche beantragte der FCK die Aussetzung des Verfahrens um ein vorrangiges Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) durchführen zu können. Über diesen Antrag wird das Gericht - nach Anhörung beider Parteien - wohl erst am kommenden Montag, einen Tag vor der geplanten Verhandlung, entscheiden. Doch die Zuständigkeit des SWFV ist fraglich. Laut der DFB-Ausbildungsordnung §30 (Streitigkeiten aus Verträgen) geht aus Absatz 4 hervor, dass für Inhaber der Fußball-Lehrer-Lizenz der DFB "den streitenden Parteien einen Schlichter vorschlägt, der Mitglied eines Verbandsorgans sein und möglichst die Befähigung zum Richteramt haben soll." Für alle anderen Lizenzinhaber wäre der jeweilige Verband, also in diesem Fall der SWFV zuständig. Doch Ehrmann ist nicht in Besitz einer aktuellen Trainerlizenz. Ob der Verband dennoch zuständig ist, muss nun das Arbeitsgericht entscheiden.

Die Klage Ehrmanns wendet sich nicht nur gegen die am 6. März ausgesprochene fristlose Kündigung seines Vertrages, sondern in diesem Zusammenhang auch gegen die Gültigkeit der Befristung seines Arbeitspapieres, nachdem er bereits 24 Jahre vom viermaligen deutschen Meister als Torwarttrainer beschäftigt wurde. Der Vertrag des 61-Jährigen wäre zum 30. Juni ausgelaufen. Das Thema erinnert an den Fall des früheren Bundesligatorhüters Heinz Müller und dessen Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber Mainz 05. Müller hatte gegen die Befristung seines Arbeitsvertrages und auf Prämiennachzahlung geklagt. Das Bundesarbeitsgericht als höchste deutsche Instanz im Fall Müller wehrte die Klage ab und erklärte in einem Grundsatzurteil im Jahr 2018 befristete Profifußballer-Verträge für rechtmäßig. Doch damals ging es explizit um Profifußballer, nun dürfte geklärt werden, ob diese Regelung auch für Angehörige des Trainerstabs gilt.

Beide Fälle haben zudem eine weitere Gemeinsamkeit: Rechtsanwalt Horst Kletke, der damals Müller vertrat und eine entsprechende Aufhebung der Befristung erreichen wollte, vertritt nun den 1. FC Kaiserslautern - diesmal mit dem Ziel, die Befristung für gültig zu erklären.

Moritz Kreilinger