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Chris Löwe ist nach seiner Roten Karten beim Regionalliga-Spiel seines Chemnitzer FC gegen den SV Lichtenberg 47 am Ostersamstag mit einem blauen Augen davongekommen. Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) wertete seinen ausgestreckten Zeigefinger in das Gesicht von Gegenspieler Leon Gaedicke - offenbar als Reaktion auf einen nicht gegebenen Freistoß - als unsportliches Verhalten und nicht als Tätlichkeit.
Der CFC veröffentlichte auf seiner Internetseite die Urteilsbegründung: "Für diese Handlung erhielt Spieler Löwe vom Schiedsrichter die Rote Karte. Spieler Gaedicke kam nicht zu Fall und musste auch nicht behandelt werden. […] Das Fehlverhalten von Spieler Chris Löwe ist - zumindest im schriftlichen Verfahren zu Gunsten des Spielers Löwe - noch als unsportliches Verhalten gegen den Gegner im Sinne von § 32 Nr. 1. a) der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV und nicht als Tätlichkeit zu bewerten."
Löwe habe sein Fehlverhalten eingestanden. Zusätzlich berücksichtigte der Verband strafmildernd, dass der höherklassig ausgesprochen erfahrene 33-Jährige bisher im NOFV-Gebiet sportgerichtlich nicht aufgefallen sei und sich zudem schriftlich entschuldigt habe.