Int. Fußball

Wegen Vergewaltigung: Robinho muss in Brasilien in Haft

Urteil seit 2022 rechtskräftig

Wegen Vergewaltigung: Robinho muss in Brasilien in Haft

Muss in Brasilien eine Haftstrafe antreten: Robinho.

Muss in Brasilien eine Haftstrafe antreten: Robinho. picture alliance / empics

Ein Gericht in Brasilien ordnete am Mittwoch an, dass der 40-Jährige seine Haftstrafe antreten muss. Robinho war für die Beteiligung an einer im Jahr 2013 in einem Mailänder Nachtclub begangenen Gruppenvergewaltigung einer damals 23-jährigen Frau zu einer neunjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das 2017 ausgesprochene Urteil war 2022 rechtskräftig geworden.

Allerdings war Robinho zuvor in seine Heimat Brasilien ausgereist, was auch dazu führte, dass er die Haftstrafe in Italien nicht antreten musste. Die italienische Justiz versuchte daraufhin, Robinho von Brasilien ausliefern zu lassen. Dies war allerdings abgelehnt worden. Schließlich hatten die italienischen Behörden einen Antrag gestellt, dass Robinho die Haftstrafe in Brasilien antreten solle. Damit hatten sie nun Erfolg.

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Der ehemalige Stürmer, der seine Karriere 2020 beendet hatte, galt Mitte der 2000er-Jahre als eines der größten Talente des Weltfußballs. 2005 wechselte er zu Real Madrid, spielte anschließend von 2008 bis 2010 für Manchester City und von 2010 bis 2015 für die AC Mailand. Während seiner Zeit beim italienischen Spitzenklub ereignete sich auch das Verbrechen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Robinho das Opfer mit vier Komplizen in einem Mailänder Nachtclub vergewaltigt hat. Bereits 2009 war Robinho während seiner Zeit bei Manchester City Vergewaltigung vorgeworfen worden, damals war er allerdings nicht zu einer Verurteilung gekommen.

Die Entscheidung über Robinhos Haftantritt fiel damit am selben Tag wie die Wendung im Fall seines ehemaligen Nationalmannschaftskollegen Dani Alves. Der ehemalige Außenverteidiger war in Spanien ebenfalls wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Am Mittwoch wurde ihm allerdings zugestanden, das Gefängnis gegen eine Kaution in Höhe von einer Million Euro zunächst verlassen zu dürfen.

mib