Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Montag über die Sperren von Hamburgs Bastian Reinhardt sowie Eintracht Triers Ulrich Schneider entschieden. Demnach müssen beide Spieler je zweimal im DFB-Pokal aussetzen, dürfen im Ligabetrieb - Bundesliga sowie Oberliga - aber eingesetzt werden.