Die Partie zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden war am Sonntagabend beim Pausenstand von 0:0 zunächst gestoppt, nach längerer Beratung des Schiedsrichterteams um Arne Aarnink aber nicht wieder angepfiffen und abgebrochen worden. Der Platz im Ludwigsparkstadion stand nach tagelangen Regenfällen in Saarbrücken unter Wasser, weshalb die Verantwortlichen ihn nach längerer Beratung für nicht mehr bespielbar erachteten.
Keine der beiden Mannschaften trifft ein Verschulden am Spielabbruch
Fünf Tage später entschied das Sportgericht des DFB nun, die Partie zu wiederholen. Es wird demnach nicht zur zweiten Halbzeit wieder angepfiffen, sondern wird erneut über 90 Minuten ausgetragen.
"Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch. Deshalb ist die Begegnung gemäß Paragraph 18 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung am selben Ort zu wiederholen", erklärte Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, die Entscheidung.
Nachholtermin weiterhin offen
Bis Montag, 23.59 Uhr haben die beiden Vereine nun die Möglichkeit, ihren Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werde man "umgehend einen Nachholtermin für das ausgefallene Drittligaspiel ansetzen und bekannt geben", schreibt der DFB auf seiner Internetseite.