Bundesliga

Seitenblick: Grünes Licht für Vermarktungsmodell der Fußball Bundesliga

Wieder nur ein Anbieter für alle Fußball-Spiele?

Seitenblick: Grünes Licht für Vermarktungsmodell der Fußball Bundesliga

Eine TV-Kamera im Stuttgarter Stadion.

Eine TV-Kamera im Stuttgarter Stadion. IMAGO/Eibner

"In einem Schreiben wurde der DFL mitgeteilt, dass das von ihr vorgelegte Modell vom Bundeskartellamt toleriert wird", teilte die Behörde am Montag mit. Damit hat das von der DFL vorgelegte Vermarktungsmodell die wichtigste Hürde genommen, der ursprünglich kommunizierte Zeitplan kann eingehalten werden.

Die DFL wird in den kommenden Tagen ihre Unterlagen an die interessierten Unternehmen verschicken, die sich für das Bieterverfahren registriert haben. Im März steht noch eine weitere Informationsphase an, ab voraussichtlich Mitte April soll dann die Auktion der Bundesliga-Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 ab Mitte April erfolgen.

"Die finale Freigabe des Bundeskartellamts für das Konzept unserer Medienrechte-Ausschreibung nach einer sehr intensiven Prüfung freut uns sehr", sagte DFL-Geschäftsführer Steffen Merkel. Besonders begrüßte der Ligaverband den Wegfall des Alleinerwerbsverbots, auch bekannt als "No-Single-Buyer-Rule".

"Die Zustimmung zum von der DFL geplanten Modell - insbesondere zum Wegfall des in der Vergangenheit geforderten Alleinerwerbsverbots - stellt die Medienrechtevergabe auf ein rechtssicheres Fundament und ist eine starke Grundlage für eine gute Ausschreibung", so Merkel.

Alleinerwerbsverbot führte zu Verdruss

Das erstmals für die Ausschreibung 2012 eingeführte Alleinerwerbsverbot, wonach nicht ein Anbieter alle Live-Spiele erstehen und verwerten darf, hatte in den vergangenen Jahren zunehmend für Verdruss gesorgt.

Zum einen bei den Fußball-Fans, weil diese zunächst mehrere Abos benötigten und entsprechend tiefer in die Tasche greifen mussten. Zum anderen bei den Wettbewerbern selbst, weil das Produkt Bundesliga letztlich nicht wirklich kostendeckend zu finanzieren war ob der Konkurrenzsituation im bekanntlich in Deutschland komplizierten Pay-TV-Markt.

Bis Ende der Saison 2024/25 teilen sich Sky und Dazn die Rechte. Bei der Auktion im April könnte nun rein theoretisch ein Anbieter sämtliche Pay-TV-Rechte erwerben. Das Bundeskartellamt begründete den Wegfall der "No-Single-Buyer-Rule", damit, "dass es bei den Marktverhältnissen bei Live-Übertragungen mit Anbietern wie DAZN, RTL und auch Amazon nun deutlich mehr Bewegung gibt."

Allerdings bleibt ein Erwerb durch mehrere Bewerber grundsätzlich möglich, "auch wenn er nicht mehr vorgeschrieben ist". Denkbar sind auch Sublizenzierungen, wie es zum Beispiel durch Sky an RTL bei der Formel 1 oder in der Handball Bundesliga durch Dyn an die ARD sowie den Springer-Sender Welt im Free-TV erfolgt.

jer