Conference League

Scharfe Regeln für Eintracht-Fans in Belgien

Erinnerungen an Marseille werden wach

Scharfe Regeln für Eintracht-Fans in Belgien

Auf die Eintracht-Fans kommen in Belgien am Donnerstag strenge Auflagen zu.

Auf die Eintracht-Fans kommen in Belgien am Donnerstag strenge Auflagen zu. IMAGO/Jan Huebner

Nach Anderlecht reisen, durch die Stadt bummeln und dann gemütlich zum Stadion aufbrechen, um dort ein Europapokalspiel zu sehen? Das bleibt für die Anhänger von Eintracht Frankfurt vor dem Hinspiel in den K.-o.-Runden-Play-offs bei Union Saint-Gilloise nur ein ferner Traum. Auf die 1200 SGE-Fans, die ein Ticket ergattert haben, kommen Auflagen zu, die es in sich haben.

Die belgischen Behörden haben rund um das Spiel, das am Donnerstag um 18.45 Uhr (LIVE! bei kicker) im Lotto Park ausgetragen wird, ein Betretungsverbot für die Gemeinde Anderlecht erlassen. Das bedeutet: "Fans von Eintracht Frankfurt und Personen, die sich als solche zu erkennen geben, ist der Aufenthalt im gesamten Gebiet der Gemeinde Anderlecht von Mittwoch, 14. Februar, 10 Uhr, bis einschließlich Freitag, 16. Februar, 10 Uhr, untersagt", teilte die SGE mit.

24 Stunden polizeilicher Arrest droht

Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu 24 Stunden in polizeilichen Arrest genommen zu werden. Nach Klubangaben ist nicht ausgeschlossen, dass das Betretungsverbot kurzfristig sogar noch ausgeweitet wird. Alle Ticketinhaber müssen sich am Donnerstag zwischen 14 und 15 Uhr an einem Meeting Point einfinden, von dort findet der Transfer zum Stadion statt. Eine individuelle Anreise ist nicht möglich.

Podcast
Podcast
Bayerns Trainersuche: Wie wahrscheinlich ist ein Tuchel-Verbleib?
10:17 Minuten
alle Folgen

Die scharfen Regeln passen zu den vielen Hürden, mit denen Auswärtsfans im Europapokal zunehmend konfrontiert werden - und wecken auch bei der Eintracht ungute Erinnerungen: Im September 2018 war für das Europa-League-Spiel bei Olympique Marseille ein Betretungsverbot gegen Frankfurter Anhänger verhängt worden, gegen das der Klub zunächst vergeblich vorgegangen war. Erst mehr als drei Jahre später stellte ein Berufungsgericht fest, dass jenes Verbot "weder erforderlich noch verhältnismäßig" und daher "rechtswidrig" gewesen sei. Entsprechend fragwürdig erscheint nun auch der Erlass der belgischen Behörden.

jpe

Toppmöller: "Ekitiké ist ein Zukunfts-Invest"

alle Videos in der Übersicht