Champions League

Schalke-Anhänger muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten

Landgericht Essen verbreitet Mitteilung

Schalke-Anhänger muss sich nicht wegen versuchten Mordes verantworten

Im Zuge des Champions-League-Spiels zwischen Schalke und Manchester City am 20. Februar war es zu Ausschreitungen gekommen.

Im Zuge des Champions-League-Spiels zwischen Schalke und Manchester City am 20. Februar war es zu Ausschreitungen gekommen. imago images

Der Hauptangeklagte muss sich nach den Ausschreitungen beim Champions-League-Spiel gegen Manchester City nicht wegen versuchten Mordes verantworten. Das Landgericht Essen sieht bei dem Angeklagten "keine ausreichenden Anhaltspunkte, dass er mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dass sein Faustschlag gefährlich gewesen sei, reiche für eine solche Annahme nicht aus", hieß es in einer Mitteilung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift die mutmaßliche Tat des Angeklagten rechtlich als versuchten Mord bewertet, die Taten der beiden anderen beteiligten Männer als gefährliche Körperverletzung.

Die VI. Strafkammer des Landgerichts in Essen wertete die mutmaßlichen Taten aller drei Angeklagten nun einheitlich als gefährliche Körperverletzung. Deshalb wurde das Hauptverfahren am Freitag vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts eröffnet, die für allgemeine Strafsachen zuständig ist. Der Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten, der sich als einziger in Untersuchungshaft befand, wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Bei dem Champions-League-Spiel am 20. Februar war ein City-Fan schwer am Kopf verletzt worden und schwebte mehrere Wochen in Lebensgefahr. Den Haftbefehl gegen den Angeklagten, der sich als einziger in Untersuchungshaft befand, setzte die Strafkammer gegen Auflagen außer Vollzug.

mag/sid/dpa