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BFV: Automatisch rechtliche Konsequenzen für Gewalttäter

Kooperationsvereinbarung zwischen Verband und Behörde

Hass und Gewalt auf dem Platz: In Bayern drohen Tätern automatisch strafrechtliche Konsequenzen

Eine neue Kooperation gegen Hasskriminalität:  Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, Bayerns Justizminister und Schirmherr Georg Eisenreich sowie BFV-Präsident Christoph Kern (von links)

Eine neue Kooperation gegen Hasskriminalität:  Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, Bayerns Justizminister und Schirmherr Georg Eisenreich sowie BFV-Präsident Christoph Kern (von links) IMAGO/FAF

Der Rahmen war bewusst prominent gewählt. Vor großer Runde stellte BFV-Präsident Christoph Kern in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft München am Donnerstagvormittag gemeinsam mit dem bayerischen Justizminister Georg Eisenreich und dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle die neue Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) und der Generalstaatsanwaltschaft München vor. Eisenreich fungiert dabei als Schirmherr.

Nachdem alle drei Funktionsträger ihre Reden gehalten und Fragen beantwortet hatten, wurde die Vereinbarung von Kern und Röttle unterzeichnet. Ziel sei es, so unterstrichen alle drei, "dem zunehmenden Hass in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in den sozialen Medien, entschlossen entgegen zu treten". Der Fußballplatz sei hierbei, wie Röttle klarstellte, "kein rechtsfreier Raum". Eisenreich ergänzte, ihm sei auch wichtig, sei, "dass sich Fußballer und Fans bei den Spielen sicher fühlen".

315 Gewaltvorfälle in Bayern

Insbesondere ginge es um den Schutz von Minderheiten, der deutlichen Verurteilung von Antisemitismus und der Verfolgung von verbalen Ausfällen "erheblicher Natur", wie Kern betonte. 315 Gewaltvorfälle, 196 Diskriminierungen und 87 Spielabbrüche seien alleine in der Saison 2022/23 erfasst worden, zählte der BFV-Präsident auf, diese Zahlen gelte es zu reduzieren. Eisenreich, selbst einst ein aktiver Fußballer, appellierte zudem an "die Zivilcourage jedes Einzelnen, bei Kenntnisnahme solcher Vorfälle einzuschreiten".

Dass es dabei auch weiterhin einen großen Graubereich geben wird, welche Äußerungen genau als "herabwürdigend oder diskriminierend in Bezug auf Hautfarbe, Religion, Nationalität, ethnische Herkunft, Geschlecht, geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung" gelten, räumten alle drei ein. Es gehe aber darum, den Einzelnen und auch die Vereine zu sensibilisieren, "dass der Staat auch auf dem Fußballplatz nicht wegschaut", wie Eisenreich versicherte.

BFV informiert die Staatsanwaltschaft

Im Rahmen dieser neuen Kooperationsvereinbarung, erklärte Kern, könne nun "auf direktem Wege die Justiz eingeschaltet werden". Laut dieser Vereinbarung sollen dabei insbesondere "erhebliche Vorfälle von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung erfasst werden".

In der Praxis soll der Schiedsrichter dem BFV die Vorfälle mitteilen, auch beiden beteiligten Vereinen wird die Möglichkeit eingeräumt, solche Vorfälle in den Spielberichtsbogen einzutragen. Der für den rechtlichen Bereich zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier wird diese Fälle nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft München weiterleiten. Je nach Schwere des Falls verbleibt er entweder bei der Generalstaatsanwaltschaft oder wird an die Staatsanwaltschaft vor Ort abgegeben. Diese Stellen können dann aktiv werden, auch wenn - anders als bislang - kein Opfer Anzeige erstattet.

Bayern nehme mit dieser Kooperation, so Eisenreich, "eine Vorreiterrolle ein", andere sollten folgen. Allerdings wird sich diese Kooperation auch in Bayern zunächst einmal in der Praxis bewähren müssen.

Matthias Horner

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