Amateure

Berliner Landespokal geht mit einem Aber weiter

"Doppelter Schlag ins Kontor des Amateursports"

Einspruch von Blau-Weiß 90: Berliner Landespokal geht mit einem Aber weiter

Gibt sich nicht geschlagen: Die SpVg Blau-Weiß 90 Berlin hat Einspruch gegen den Plan eingelegt, den Berliner Landespokal nur noch mit Regionalligisten fortzusetzen.

Gibt sich nicht geschlagen: Die SpVg Blau-Weiß 90 Berlin hat Einspruch gegen den Plan eingelegt, den Berliner Landespokal nur noch mit Regionalligisten fortzusetzen. IMAGO / Andre Gschweng

Weil auch in Berlin für Amateursportler weder Trainings- noch Spielbetrieb gestattet ist, hat der Berliner Fußball-Verband (BFV) im April entschieden, dass nur noch die Regionalligisten Berliner AK, BFC Dynamo, FC Viktoria 1889 Berlin, Tennis Borussia Berlin und VSG Altglienicke weiterspielen dürfen - da diese vom Berliner Senat als "Berufssportler" geführt werden - und die restlichen 27 Klubs gegen eine finanzielle Entschädigung ausscheiden.

Oberligist Blau-Weiß 90 Berlin ist damit jedoch nicht einverstanden und hatte Anfang Mai Einspruch eingelegt. Jetzt hat das Sportgericht das Verbandspräsidium aufgefordert, in den nächsten sieben Tagen eine Stellungnahme einzureichen. Nichtsdestotrotz darf am Samstag das Viertelfinale zwischen Viktoria 1889 Berlin und Tennis Borussia Berlin stattfinden, den Antrag, dieses Spiel bis auf weiteres abzusetzen, wies das Sportgericht ab.

Doch warum ist Blau-Weiß 90 hier auf Konfrontationskurs gegangen? "Aus unserer Sicht ist diese Begründung - dass nur die Regionalligamannschaften überwiegend 'Berufssportler' in ihren Kadern hätten, was Fußballspiele unter den Bedingungen der aktuellen Corona-Verordnungslage im Land Berlin ausnahmsweise erlaube - in doppelter Hinsicht ein Schlag ins Kontor des Berliner Amateursports: Der besondere Reiz des Landespokals, dass sich die Davids gegen Goliaths in diesem Wettbewerb, dessen Sieger sich für den DFB-Pokal qualifiziert, mit viel Willen und Kampf durchsetzen können, wird durch den von Anfang an vom BFV präferierten Plan vollkommen ignoriert. Die Bevorzugung der Regionalligamannschaften, die übrigens lediglich für die geplanten vier Pokalspiele eine Sonderspielgenehmigung erhalten würden, schließlich wurde die Regionalligasaison des NOFV im April abgebrochen, so dass es aktuell keine Spiel-, sondern lediglich Trainingserlaubnisse gibt, ist sachlich nicht zu rechtfertigen."

Nicht von der Liga abhängig

Weiter heißt es dort: "In einem durchlässigen und offenen Ligasystem sind die in den jeweiligen Vereinen vorhandenen Strukturen, insbesondere auch die Spieleretats, nicht gleichförmig. Ob ein Oberligist am Ende mehr Spieler unter Vertrag hat, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch den Fußballsport verdienen als ein Regionalligist, also definitionsgemäß 'Berufssportler' sind, ist meistens von den sportlichen Ambitionen der Vereinssponsoren und Mäzene abhängig. Eine entsprechende Überprüfung bei allen Oberliga- und Regionalligamannschaften, die den Wunsch geäußert haben, weiterhin mitzuspielen zu wollen, hat aber überhaupt nicht stattgefunden, sondern wurde allein zu Gunsten der Regionalligamannschaften unterstellt."

Da das Viertelfinale vom Sportgericht nicht abgesetzt wurde, erwägt Blau-Weiß 90 weitere Register zu ziehen: "Der Spielausschuss des BFV setzt mit seiner heutigen Entscheidung, das Spiel stattfinden zu lassen, das falsche Signal. Wir prüfen jetzt, ob wir den Schritt vor die ordentlichen Gerichte gehen müssen, um unsere Rechtsposition zu sichern." Der Verein hätte es lieber gesehen, wenn bis zum Halbfinale notfalls das Los entschieden hätte, damit alle 32 Mannschaften eine Chance auf den "Finaltag der Amateure" gehabt hätten. Die neueste Entscheidung aus Thüringen gilt hierbei als Vorbild.

So sehr ich die persönlichen Interessen des Beschwerdeführers nachvollziehen kann, so fehlt mir gleichzeitig der Blick für das allgemeine Interesse des Berliner Amateurfußballs.

Joachim Gaertner, Präsidialmitglied Spielbetrieb beim BFV

Joachim Gaertner, Präsidialmitglied Spielbetrieb beim BFV, hält dagegen: "In allen Gesprächen mit den verbleibenden 32 Pokalmannschaften war stets der gemeinsame Nenner, dass Berlin am 29. Mai 2021 am 'Finaltag der Amateure' teilnehmen soll. So sehr ich die persönlichen Interessen des Beschwerdeführers nachvollziehen kann, so fehlt mir gleichzeitig der Blick für das allgemeine Interesse des Berliner Amateurfußballs. Die Senatsverwaltung hat eindeutig festgelegt, dass die Teams unterhalb der Regionalliga keine Trainings- und Spielerlaubnis erhalten. Das kann man kritisieren, die Fakten kann jedoch der Beschwerdeführer nicht ausblenden. Insofern hoffe ich sehr, dass das Sportgericht die Rechtsposition des Spielausschusses bestätigt und der Zeitplan für die vier verbleibenden Pokalspiele nicht in Frage gestellt wird."

stw

Früher war manches besser: Große Momente der Oberligisten