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"Beschluss ist willkürlich": Wormatia Worms geht vors Berufungsgericht

Neuansetzung der Aufstiegsspiele gefordert

"Beschluss ist willkürlich": Wormatia Worms geht vors Berufungsgericht

Um den Lohn gebracht: Trotz acht Siegen in neun Spielen muss Wormatia Worms nach derzeitigem Stand fünftklassig bleiben.

Um den Lohn gebracht: Trotz acht Siegen in neun Spielen muss Wormatia Worms nach derzeitigem Stand fünftklassig bleiben. IMAGO / Jan Huebner

Es konnten aufgrund Corona in der Saison 2020/21 zwar nur neun Spieltage stattfinden, doch in diesem überschaubaren Zeitraum hat Wormatia Worms Platz eins mit sieben Punkten Vorsprung auf den ersten Verfolger FV 1920 Dudenhofen erreicht. Gebracht hat das alles offenbar nichts, denn die Regionalliga Südwest GbR entschied Ende April, keine Aufsteiger aus den Oberligen zuzulassen. Die für die Südwest-Oberligen zuständigen Landesverbände haben daraufhin ihre Saisons annulliert.

Der Unmut ist groß und die Liste derjenigen Klubs, die sich wehren, wird immer länger: Eintracht Trier, die SG Barockstadt Fulda-Lehnerz, Eintracht Trier und der SGV Freiberg haben schon Rechtsmittel angekündigt, nun ziehen die Wormser nach und haben beim Berufungsgericht der Regionalliga Südwest GbR Beschwerde eingelegt. In einer Mitteilung schreiben die Wormatia-Verantwortlichen: "Nach eingehender rechtlicher Prüfung wird festgestellt, dass es die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga im Sinne der Zulassungsordnung und der Spielordnung nicht erfordert, mindestens 50% der im Spielmodus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar vorgesehenen Spiele absolviert zu haben. Es wird daher gefordert, den entsprechenden Beschluss zurückzunehmen und den VfR Wormatia als Teilnehmer an den Aufstiegsspielen zuzulassen oder ihn bei deren Nichtdurchführbarkeit oder der Nichtmeldung weiterer Mannschaften nach § 1 Abs. 3 der Zulassungsordnung als Aufsteiger in die Regionalliga aufzunehmen."

Die Wormatia möchte in einem sportlichen Entscheid den Sprung nach oben packen. Weiter heißt es: "Zugleich wird eine Neuterminierung der Aufstiegsspiele nach dem 1. Juli gefordert, da die Stuttgarter Kickers als möglicher Gegner bereits wieder trainieren und Testspiele absolvieren, während beides in Rheinland-Pfalz noch untersagt ist."

Den Ende April getroffenen Beschluss sieht der Verein juristisch angreifbar: "Nach Rechtsauffassung des VfR Wormatia ist der Beschluss bereits formell satzungs- und damit rechtswidrig, weil die Spielkommission für Änderungen der Spielordnung oder der Zulassungsordnung der Regionalliga Südwest nicht zuständig ist. Weiterhin ist er rechtswidrig, weil er keine Rechtsgrundlage hat, sogar willkürlich ist und den VfR Wormatia in seinen Rechten verletzt. Eine Regeländerung während der laufenden oder nach der abgeschlossenen Saison verstößt fundamental gegen den Gedanken des Fairplays, das Bestimmtheitsgebot wie auch gegen das Verbot einer Rückwirkung. Zudem beruft sich der VfR Wormatia auf den Vertrauensschutz, da für dessen Teilnahme an den Aufstiegsspielen noch nach Abbruch der Saison sowohl das Regelwerk, als auch die tatsächliche Kommunikation der Regionalliga Südwest GbR mit dem Verein gesprochen hat."

Sollte die Beschwerde beim Berufungsgericht der Regionalliga Südwest GbR nicht von Erfolg gekrönt sein, behält sich die Wormatia vor - ähnlich wie die Stuttgarter Kickers - sich an ein ordentliches Gericht zu wenden.

stw

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