Die SGE hatte vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Italien eine einstweilige Verfügung beantragt - und am Samstagmittag Recht bekommen. Demnach ist das Verkaufsverbot von Eintrittskarten an Menschen mit Wohnsitz in Deutschland unzulässig. Diesen Erlass hatte das italienische Innenministerium verfügt, nachdem es im Hinspiel beim 0:2 in Frankfurt zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen war. Neun Personen wurden daraufhin in Gewahrsam genommen.
Die Entscheidung hatte große Empörung ausgelöst. Eintrachts Vorstandsmitglied Philipp Reschke teilte nun mit: "Das ist natürlich eine große und auch für unsere italienischen Anwälte unerwartete Genugtuung, ein Meilenstein. Aber zum einen müssen wir alles wieder reorganisieren, was wir und viele andere in den vergangenen Tagen stornieren mussten, von den Ticketbestellungen bis zur Reise- und Transportorganisation und vielem mehr."
Die Präfektur Neapel kann allerdings noch Berufung gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Darüber würde dann am Montag oder Dienstag entschieden werden.
Vorerst muss Neapel den Hessen nun aber die 2700 Tickets für das Gästekontingent zur Verfügung stellen, die SGE will mit ihren Anhängern dazu "kurzfristig Kontakt aufnehmen". Sechs Charterflüge hatte die Eintracht bereits für die Reise nach Süditalien organisiert.