3. Liga

DFB wirft Keeper Koczor Spielmanipulation vor

Im Abstiegskampf der Drittliga-Saison 2022/23

Anruf mit Folgen? DFB wirft Keeper Koczor Spielmanipulation vor

Ihn holt die vergangene Saison noch einmal ein: Raphael Koczor.

Ihn holt die vergangene Saison noch einmal ein: Raphael Koczor. IMAGO/Markus Endberg

Die Entscheidung im Abstiegskampf fiel in der vergangenen Drittliga-Saison am 37. Spieltag. Der Hallesche FC rettete sich mit einem 2:0 gegen Rot-Weiss Essen, während der VfB Oldenburg nach dem 1:2 gegen den FSV Zwickau ebenso wie der SV Meppen trotz eines 4:1 gegen Dynamo Dresden als die letzten beiden Absteiger feststanden. Nun untersucht der DFB, ob dabei alles mit rechten Dingen zuging.

Am Mittwoch teilte der Verband mit, dass der Kontrollausschuss dem Torhüter Raphael Koczor "eine Spielmanipulation im Sinne von Paragraph 6a Nr. 1 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung" vorwirft. Der 34-Jährige stand bis zum 30. Juni bei Rot-Weiss Essen unter Vertrag, ehe er in den Amateurfußball zum Niederrhein-Landesligisten FC Kray wechselte.

Koczors Anruf bei VfB-Profi Appiah

Nach DFB-Angaben hatte Koczor am 18. Mai und damit zwei Tage vor Essens Auftritt in Halle beim ihm bekannten Spieler Marcel Appiah vom VfB Oldenburg angerufen und bei dessen Rückruf unter anderem sinngemäß gefragt, ob "Oldenburg sich schon etwas überlegt habe, wenn sich Rot-Weiss Essen in Halle reinhaut und gewinnt".

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Koczor, der auch als Torwarttrainer im Nachwuchsleistungszentrum der Essener tätig war, hatte in der gesamten Saison nur einmal im Kader gestanden und war gegen Halle nicht dabei. Er bestreitet laut DFB die Vorwürfe.

Am Freitag um 14 Uhr wird das DFB-Sportgericht den Fall verhandeln. "Wer es, insbesondere als Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger, unternimmt, auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Fußballspiels und/oder den sportlichen Wettbewerb durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Spielmanipulation schuldig", heißt es in den DFB-Statuten. "Dies gilt nicht für Spieler, die beim Spiel oder im Zusammenhang mit diesem durch Verletzung einer Fußballregel ausschließlich einen spielbezogenen sportlichen Vorteil anstreben; die Möglichkeit der Bestrafung als unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4. bleibt insoweit unberührt."

jpe

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