Wie der DFB am Montagabend mitteilte, hat das Bundesgericht diesmal die Verwaltungsbeschwerde des Drittliga-Absteigers gegen die Ansetzung der Spieltage 30 bis 34 der 3. Liga "als unbegründet zurückgewiesen". Genauso war das Gericht erst am Freitag mit Münsters Widerspruch gegen den Beschluss des DFB-Bundestags, die Drittliga-Saison fortzusetzen, verfahren.
Außerdem hatten zwei weitere Münsteraner Einsprüche vor dem DFB-Sportgericht gegen Spielwertungen keinen Erfolg: Die 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni sowie bei Eintracht Braunschweig vier Tage später bleiben bestehen.
Der bisherige Drittligist, der sich am Samstag mit einem 2:2 in Magdeburg aus der 3. Liga verabschiedet hatte, argumentiert, dass mit dem Re-Start und seinen Rahmenbedingungen gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen worden sei. Deshalb hatte Münster am Wochenende bereits die Einspruchswelle fortgesetzt.