Münster hatte den entsprechenden Beschluss des DFB-Bundestages angefochten. Als Begründung verwies der Verein unter anderem auf Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Trainingsstarts durch verschiedene behördliche Vorgaben im Zuge der Corona-Krise sowie auf die Reisestrapazen und die eng getakteten Spielansetzungen, die einen Verein wie Münster mit nur einem kleineren Kader benachteiligen würden.
Achim Späth als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts sagte zu der nun getroffenen Entscheidung: "Damit bleibt es bei den auf dem Spielfeld erzielten Ergebnissen. Preußen Münster kann den sportlichen Abstieg nicht durch einen nachträglichen Saisonabbruch rechtlich verhindern." Münster steht seit dem 0:3 gegen Meppen am Mittwoch als sportlicher Absteiger aus der 3. Liga fest. Der Verein behält sich auch den Gang vor ein ordentliches Gericht vor, um seine Interessen zu wahren.