3. Liga

Was Mannheim und Manchester City verbindet

Waldhof-Urteil? "Grottenschlecht begründet"

Was Mannheim und Manchester City verbindet

Kamen im März 2019 um einen Punktabzug herum: Fans von Waldhof Mannheim.

Kamen im März 2019 um einen Punktabzug herum: Fans von Waldhof Mannheim. imago images

So drastisch drückte es der Fachanwalt für Sport- und Steuerrecht von der Kanzlei Winheller aus. Der Spruch begründet sich auf einen Verstoß gegen das Fair Play, das als oberster Satzungszweck des DFB gilt. "Der Fair-Play-Gedanke muss (…) vor allem auch zugunsten der Spieler Anwendung finden, die nach hartem Training in einem fairen Spiel mit der gegnerischen Mannschaft alles daran setzen, um einen Sieg und damit Punkte zu erringen, die um einen Aufstieg in eine höhere Liga kämpfen und die unmittelbar für die Vorfälle nicht verantwortlich sind und auf diese auch keinen unmittelbaren Einfluss haben", heißt es in der Begründung.

Nach Fan-Ausschreitungen war das Relegationsrückspiel zur 3. Liga zwischen den Kurpfälzern und dem KFC Uerdingen Ende Mai 2018 abgebrochen und der sportlich ohnehin unterlegene SVW mit drei Punkten Abzug für die Folgesaison vom DFB-Sportgericht, bestätigt vom Bundesgericht, bestraft worden. In der Saison 2018/19 stieg der Klub ungeachtet des Abzugs ungefährdet auf und spielt auf Rang vier liegend eine starke Drittliga-Saison. Doch zurück zum rechtlichen Aspekt: Natürlich ist es einleuchtend, dass die Profis an dem Umstand des damaligen Abbruchs keine Schuld tragen. Was den Verein angeht, sieht dies schon anders aus, zumindest stellte das LG dies auch fest. Es schreibt von erheblichem eigenen Verschulden.

"Sport funktioniert so, dass Dachverbände das Regelwerk für nachgeordnete Verbände festlegen."

Dr. Thomas Dehesselles

Was in der bisherigen Linie der Sportsanktionierung ein entscheidender Aspekt war. "Sport funktioniert so, dass Dachverbände das Regelwerk für nachgeordnete Verbände festlegen", so Dehesselles auf der Fachtagung, die vom Vereinsrechtsexperten Prof. Dr. Lars Leuschner (Uni Osnabrück) ins Leben gerufen und am Freitag zum fünften Mal ausgetragen wurde.

In der Tat regelt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sehr konkret einen möglichen Punktabzug im Falle des Spielabbruchs. Zwar war der SVW damals als Regionalligist streng genommen nicht in einem DFB-Wettbewerb vertreten, doch über den Antrag auf Zulassung zur Relegation zur 3. Liga unterwarf er sich letztlich auch der DFB-Rechtsprechung. Der LG-Spruch, gegen den der DFB in Berufung gegangen ist, würde eine völlig neue Linie nach sich ziehen: Nur was auf dem Platz passiert, hätte Auswirkungen auf die Tabelle.

Und was ist mit den Lizensierungsverfahren?

Letztlich stünden in Folge auch Lizensierungsverfahren, etwa das der DFL für Bundesliga und 2. Liga, auf dem Prüfstand, da diese als letzte Sanktionsmaßnahme bei wiederholt ausbleibender Eigenkapitalverbesserung einen Punktabzug vorsehen. Dabei schließt Dehesselles nicht einmal aus, dass die nächste Instanz das LG bestätigen könnte - nur müsste sie dies klarer begründen, etwa über das AGB-Recht, den Aspekt Vertragsstrafen oder die Zurechnung eines Fehlverhaltens Dritter.

Übertragen auf den wohl prominentesten Fall, den Zwei-Jahres-Ausschluss von Manchester City aus den europäischen Wettbewerben wegen Verstoß gegen das UEFA-Financial-Fairplay (FFP), würde das LG-Urteil aus Frankfurt eine Rücknahme der Strafe bedeuten. "Die Spieler von City können ja nichts dafür, dass der Vorstand Dokumente vorenthalten hat", argumentiert Dehesselles, der auch eine Verteidigungsstrategie für den Klub von Star-Trainer Pep Guardiola empfiehlt: "Ich würde so argumentieren: Mein Geld hätte gereicht für die Spieler 1 bis 21. Das Geld, mit dem ich das FFP verletzt habe, habe ich für die Spieler 22 bis 30 ausgegeben, die gar nicht eingesetzt wurden. Wo ist da nun der Wettbewerbsvorteil?"

Benni Hofmann