Europa League

Gericht: Durchsuchung auf Eintracht-Gelände vor Donezk-Spiel rechtmäßig

Bundesligist hatte Beschwerde eingelegt

Gericht: Durchsuchung auf Eintracht-Gelände vor Donezk-Spiel rechtmäßig

Vor Eintracht Frankfurts Heimspiel gegen Schachtar Donezk im vergangenen Februar kam es im Stadion zu einem Polizeieinsatz.

Vor Eintracht Frankfurts Heimspiel gegen Schachtar Donezk im vergangenen Februar kam es im Stadion zu einem Polizeieinsatz. imago images

Vor dem Europa-League-Heimspiel gegen den ukrainischen Klub hatte die Polizei mittels einer gerichtlich verfügten Erlaubnis den Lagerraum einer Ultra-Fangruppe der SGE nach Pyrotechnik durchsucht. Zudem kam es im Stadion zum Einsatz von Polizeikräften, weshalb eine Choreografie der Eintracht-Fans vor dem Anpfiff seitens der Anhänger abgesagt wurde. Die Verantwortlichen des Vereins hatten im Anschluss Beschwerde gegen die polizeiliche Durchsuchung eingelegt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies diese Beschwerde am Dienstag aber zurück. "Für die Beurteilung kommt es allein auf den Sachverhalt an, der für den Richter des Amtsgerichts im Anordnungszeitpunkt erkennbar war", heißt es in einer Mitteilung. Demnach habe bei der richterlichen Gefahrenprognose das Interesse an der Verhinderung von schwerwiegenden Verletzungen einer nicht eingrenzbaren Anzahl von Menschen in einem voll besetzten Fußballstadion gegenüber dem Schutzinteresse der Eintracht an der Unverletzlichkeit des betroffenen Lagerraums überwogen.

Die SGE hatte in einem öffentlichen Statement den Sicherheitsbehörden unter anderem vorgeworfen, dass ihre Maßnahmen, die von Beobachtern als überzogen eingestuft worden war, nicht der Gefahrenabwehr dienten, sondern "offenkundig sicherheitspolitischen Symbolcharakter entfalten" sollten und "weder geeignet, noch erforderlich, noch verhältnismäßig" gewesen seien.

pau/dpa