WM

Kein FIFA-Verfahren gegen Beckenbauer wegen Verjährung

Affäre um die WM-Vergabe 2006

Wegen Verjährung: Kein FIFA-Verfahren gegen Beckenbauer

Franz Beckenbauer muss wegen der WM-Affäre keine sportrechtlichen Konsequenzen seitens der FIFA befürchten.

Franz Beckenbauer muss wegen der WM-Affäre keine sportrechtlichen Konsequenzen seitens der FIFA befürchten. imago images

Die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission sei zu dieser Entscheidung gekommen, teilte die FIFA mit. Sowohl gegen Beckenbauer als auch gegen den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt wird das sportrechtliche Verfahren damit nicht mehr weiter vorangetrieben. Die Handlungen der Funktionäre seien verjährt, in Beckenbauers Fall lief die Frist 2012 ab, bei Zwanziger und Schmidt 2015.

Die untersuchende Kammer der FIFA hatte im März 2016 ein Verfahren eingeleitet und schließlich die Überweisung von 6,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed Bin Hammam, die von dem deutschen WM-Organisationskomitee freigegeben worden war, als Bestechung und Korruption eingestuft. Die WM-Organisatoren hatten immer wieder behauptet, die Zahlung habe zur Absicherung gedient, um damit einen Organisationszuschuss vom Weltverband FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken abzusichern.

Der Prozess in Bellinzona war abgebrochen worden

Aus ähnlichen Gründen war bereits im Frühjahr 2020 der Prozess gegen Zwanziger, dessen Nachfolger Wolfgang Niersbach, Schmidt und den ehemaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor dem Schweizer Bundesgericht in Bellinzona abgebrochen worden - auch wegen der damals ausgebrochenen Corona-Pandemie. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Offen ist hingegen noch die geplante Verhandlung gegen Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi vor dem Landgericht Frankfurt wegen angeblicher Steuerhinterziehung, die die Vorgänge zwischen 2002 und 2005 womöglich aufklären kann.

pau/dpa/sid