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Ständig Neutrales Schiedsgericht weist Austria-Klage ab

Strafe bleibt bestehen

Ständig Neutrales Schiedsgericht weist Austria-Klage ab

Die Wiener Austria geht mit einem Punkteminus in die kommende Saison.

Die Wiener Austria geht mit einem Punkteminus in die kommende Saison. GEPA pictures

Dämpfer für die Wiener Austria. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht hat die Klage des Bundesligisten gegen die vom Senat 5 verhängte und später vom Protestkomitee adaptierte Strafe eines Drei-Punkte-Abzugs für die anstehende Saison und einer 20.000 Euro Geldstrafe abgewiesen. Die Sanktionen gegen den Tabellendritten der vergangenen Saison bleiben damit aufrecht.

Verhängte Sanktionen als "angemessen beurteilt"

"Das Ständige Neutrale Schiedsgericht kam zur Ansicht, dass das Protestkomitee sein Ermessen in Bezug auf die Strafbemessung nicht überschritten hat. In Anbetracht der Dauer des Fristverzuges war trotz der transparenten und proaktiven Kommunikation des Klubs gegenüber der Bundesliga die verhängte Sanktion als angemessen zu beurteilen", so die Bundesliga in einer Aussendung.

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Die Sanktionen hatte Austria Wien für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschlusses im April auferlegt bekommen. Mit der Entscheidung des Protestkomitees war das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen, die "Violetten" aus der Bundeshauptstadt kündigten aber sofort Klage an, die nun abgewiesen wurde. Damit startet das Team von Manfred Schmid mit drei Minuspunkten in die anstehende Bundesliga-Saison.

ma