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So kommt man sicher zum Gebrauchten

Was zu beachten ist

So kommt man sicher zum Gebrauchten

Auf Herz und Nieren geprüft: Beim Gebrauchtwagenkauf geht es ums Geld - da gilt es, gut hinzusehen.

Auf Herz und Nieren geprüft: Beim Gebrauchtwagenkauf geht es ums Geld - da gilt es, gut hinzusehen. Fotolia

Neuwagen sind teuer und verlieren meist schon im ersten Lebensjahr erheblich an Wert. Immer mehr Autokäufer entscheiden sich da lieber für einen Gebrauchten. Laut DAT-Report (Deutsche Automobil Treuhand) wurden im vergangenen Jahr so viele Gebrauchtwagen wie noch nie verkauft – insgesamt sind es 7,09 Millionen gewesen. Doch auch ein Auto mit Vorbesitzer(n) hat seinen Preis. Auf dem Privatmarkt mussten nach DAT-Angaben im Schnitt 6830 Euro bezahlt werden, beim Markenhandel 13.510 Euro. Das sind Summen, bei denen besser nichts schieflaufen sollte. Wir haben zehn wichtige Tipps rund um den Gebrauchtwagenkauf zusammengestellt:

1. Von privat oder vom Händler kaufen?

Privat verkaufte Autos sind meist günstiger als diejenigen vom Händler. Andererseits aber muss der gewerbliche Verkäufer ein Plus an Sicherheit draufpacken: Durch die gesetzliche Gewährleistungspflicht haftet er ein Jahr lang für Sachmängel am Fahrzeug. "Gegenteilige Behauptungen, wie der sogenannte Ausschluss der Sachmängelhaftung, sind rechtlich nicht zulässig und haben daher auch keine Wirksamkeit", sagt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Auch der Passus "Gekauft wie gesehen" befreit den Händler nicht von der Sachmängelhaftung. Aufpassen muss man, wenn "im Kundenauftrag" verkauft wird. Bei diesem Kunden handelt es sich oft um einen privaten Vorbesitzer – und für den gilt die Sachmängelhaftung nicht. Ausnahme: Es liegt arglistige Täuschung vor, zum Beispiel ein im Kaufvertrag wissentlich verschwiegener Unfallschaden. Grundsätzlich sind unerfahrene Autokäufer wahrscheinlich bei einem seriösen (!) Händler besser aufgehoben. Oft kann dieser auch mit einer noch umfangreicheren Gebrauchtwagengarantie dienen und/oder bietet Services wie die Organisation der Finanzierung.

Gebrauchtwagen-Besichtigung

Besichtigung des Kandidaten: Sinnvoll ist es, einen Termin bei Tageslicht zu vereinbaren. dpp/Auto-Reporter

2. Wann und wie besichtigen?

Grundsätzlich gilt: Ohne vorherige Besichtigung sollte niemals ein Auto gekauft werden – selbst wenn die Fotos im Internet noch so gut aussehen. Sinnvoll ist es, einen Termin bei Tageslicht zu vereinbaren, denn da lassen sich auch kleinere Schäden am besten erkennen. Wer unsicher ist, nimmt einen sachkundigen Freund mit. Ein erster kritischer Blick gilt dem Blechkleid, aber es sollte auch überprüft werden, ob Scheiben, Scheinwerfer und Blinker ordentlich arbeiten, sich die Reifen in einem guten Zustand befinden und die TÜV-Plakette noch Gültigkeit besitzt.

3. Blick in die Papiere – warum?

Beispielsweise, weil man so erkennt, ob der Verkäufer auch der Besitzer ist. Das kann – Stichpunkt Gewährleistung – wichtig sein, um Händler zu entlarven, die sich womöglich als Privatperson ausgeben und so die Sachmängelhaftung umgehen wollen. Und außerdem, weil das Serviceheft Auskunft darüber gibt, wie gewissenhaft die Wartung erfolgt ist. Hier können Lücken die Garantie kosten! Auch wenn es banal klingt: Misstrauen ist angebracht, wenn die Eintragungen ins Serviceheft stets die gleiche Unterschrift tragen und mit dem gleichen Kugelschreiber durchgeführt worden sind. Gut ist es, wenn der Verkäufer zusätzlich zum ordnungsgemäß geführten Serviceheft die Originalrechnungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten vorlegen kann.

4. Wie erkennt man einen Unfallwagen?

"Einen Hinweis auf einen Vorschaden geben ungleichmäßige Spaltmaße an Türen, Hauben, Verkleidungen oder Scheinwerfern", sagt Rolf Dehne vom Kraftfahrzeugtechnischen Institut (KTI). Die Fahrzeuge seien heutzutage so präzise gefertigt, dass nach oben oder unten zulaufende Spaltbreiten oder Unterschiede zwischen der linken und rechten Fahrzeugseite einen recht sicheren Hinweis geben, dass etwas nicht stimmt. Laut Dekra sollten auch Lacknebel, Abklebekanten oder unterschiedliche Lackstrukturen stutzig machen. Der Blick in den Radkasten oder in den Motorraum zeigt, ob die Verkleidungen komplett, unbeschädigt und spaltfrei eingebaut sind. Verdächtig und dabei auch von Laien gut zu erkennen, so Rolf Dehne, seien außerdem "Reifen, die innen und außen unterschiedlich abgefahren sind". Wer Zweifel hat, sollte das Objekt des Kaufinteresses in die Werkstatt seines Vertrauens bringen oder auf einem Gebrauchtwagengutachten bestehen.Lehnt der Verkäufer das ab: Finger weg!

Auch wenn der Vorbesitzer Unfallschäden offen zugibt: Wenn als Alternative ein unfallfreier Kandidat zur Wahl steht, ist es immer besser, diesen zu nehmen – so recht weiß man schließlich nie, ob ein Vorschaden später nicht doch noch Ärger bereitet.

Tachobetrug

Tachobetrug: Funktioniert einfach und hinterlässt keine Spuren. Immer überprüfen, ob der Kilometerstand zum Zustand des Autos passt. ADAC

5. Wie entlarvt man Tacho-Trickser?

Der ADAC schätzt, dass fast jeder dritte Gebrauchtwagen einen manipulierten Tachostand aufweist. Gerade mit digitalen Tachos haben Betrüger leichtes Spiel. Die Geräte, mit denen Tricksereien durchgeführt werden, sind billig und auch für Laien einfach zu bedienen. "Ein Ausbau des Tachos", so der ADAC, "ist nicht erforderlich, die Manipulation dauert meist nicht länger als 30 Sekunden". Der Betrügerei auf die Spur zu kommen, ist gar nicht so einfach. Gebrauchtwagenkäufer sollten sorgfältig kontrollieren, ob die in TÜV-Prüfberichten, Werkstattrechnungen und im Serviceheft angegebenen Kilometerstände plausibel erscheinen oder eventuell nicht mit dem Abnutzungsgrad des Autos in Einklang zu bringen sind. Manchmal haben die Trickser auch vergessen, den Hinweiszettel auf den nächsten Ölwechsel zu entfernen – prüfen, ob der darauf vermerkte Kilometerstand zu dem des Tachos passt! Notfalls bringt ein Anruf beim Vorbesitzer oder das geschulte Auge eines Sachverständigen Klarheit.

6. Was ist auf der Probefahrt zu beachten?

Autofahrer

Probefahrt: Ruhig eine längere, kurvenreiche Strecke mit schlechteren Abschnitten unter die Räder nehmen. Fotolia

Sinnvoll ist es, sich während der Probefahrt auch einmal auf den Beifahrersitz zu setzen. "So kann sich der Kaufinteressent in Ruhe innen umsehen und vor allem auch ins Fahrzeug 'hineinhören'", sagen ADAC-Experten. Dabei sollte die Aufmerksamkeit Unregelmäßigkeiten wie Klopf- oder besonderen Schaltgeräuschen gelten. Im Cockpit wird überprüft, ob irgendwelche Kontrollleuchten brennen und ob Tacho und Drehzahlmesser ordnungsgemäß arbeiten. Wichtig: Die Klimaanlage einschalten – breitet sich ein muffiger Geruch aus, kann das ein Hinweis auf eventuell undichte Stellen sein.

Danach selbst ans Steuer setzen. Den Motor immer "kalt" anlassen, um mögliche Startschwierigkeiten zu entlarven. Elemente wie Scheibenwischer, Lüftung, Radio und CD-Player auf ihre Funktionsfähigkeit hin checken. Das Lenkrad sollte zielgenau reagieren und keine ungewöhnlichen Vibrationen vermitteln, die Schaltung muss leichtgängig funktionieren. In jedem Fall eine längere Strecke zurücklegen, die auch schlechtere Wegstücke und kurvenreiche Abschnitte aufweist. Unbedingt, so rät der ADAC, sollte ein Bremstest durchgeführt werden. Dabei außerhalb der Stadt kurzzeitig auf ca. 100 km/h beschleunigen und dann dosiert immer stärker bremsen. Das verrät, ob der Wagen in der Spur bleibt, einseitig zieht oder sich sonstwie ungewöhnlich verhält.

7. Probefahrt – wer haftet?

Um Probleme im Falle eins Unfalls auszuschließen, sollte vor Fahrtantritt schriftlich festgehalten werden, wer die Haftung bei einem Crash übernimmt. Auch eventuelle Vorschäden am Auto registrieren lassen!

Kaufvertrag

Kaufvertrag: Bei Automobilclubs wie dem Auto Club Europa (ACE) gibt es Vordrucke. ACE

8. Kaufabschluss – was ist wichtig?

Keinesfalls darf man sich unter Druck setzen lassen. Der Hinweis auf andere Interessenten, die angeblich schon Schlange stehen, ist oft ein fauler Trick. Auf einen Standard-Kaufvertrag achten (beispielsweise vom Kfz-Versicherer oder von Automobilclubs wie Auto Club Europa ACE oder ADAC). Die Formulare für Käufer und Verkäufer müssen komplett übereinstimmen, vollständig ausgefüllt und jeweils von beiden Parteien unterschrieben sein. Überprüfen, ob der Name des Verkäufers mit dem des Eigentümers übereinstimmt und ob Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Erstzulassung mit den Angaben in den Papieren korrelieren. Zusatzausstattungen (Radio, Fahrradträger, Winterreifen etc.) müssen sauber und komplett aufgeführt sein – aufpassen, dass mündliche Zusagen hier in Schriftform fixiert werden! Der Kaufpreis ist in Zahlen und Buchstaben auszuschreiben. Schließlich gilt es dafür Sorge zu tragen, dass dem Auto alle wichtigen Papiere mitgegeben werden.

9. Anzahlung oder Vorkasse – ja oder nein?

Besser nein. Denn rechtlich gesehen geht das Auto erst dann an den Käufer über, wenn der die Fahrzeugpapiere und die Schlüssel besitzt. Wichtig: Niemals Überweisungen tätigen, für die es keine Belege gibt; Anbieter wie Western Union oder MoneyGram sind zu meiden. Üblicherweise wird bar bezahlt.

10. Besser zu zweit auftreten?

Unbedingt. Ob Besichtigung, Probefahrt, Ausfüllen des Kaufvertrags oder Bezahlung mit Fahrzeugübergabe: Vier Augen sehen in jedem Falle mehr als zwei. Und wenn es später Unstimmigkeiten gibt, kann ein Zeuge in eigener Sache nicht schaden.

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