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Lyon muss Gunnarsdottir Lohn während Schwangerschaft nachzahlen

FIFA gibt Ex-Wolfsburgerin recht

Lyon muss Gunnarsdottir Lohn während Schwangerschaft nachzahlen

Sara Björk Gunnarsdottir stand zwei Jahre bei Olympique Lyon unter Vertrag.

Sara Björk Gunnarsdottir stand zwei Jahre bei Olympique Lyon unter Vertrag. IMAGO/Sportimage

Olympique Lyon muss Sara Björk Gunnarsdottir über 80.000 Euro Lohn nachzahlen, den sie während ihrer Schwangerschaft nicht erhalten hat. Das teilte die FIFA am Dienstag mit, nachdem ein Tribunal des Weltfußballverbandes über den Fall entschied.

Ein wegweisendes Urteil, wie Gunnarsdottir nach Bekanntgabe der Entscheidung bei Twitter schrieb: "Diese Geschichte ist größer als ich. Dies ist ein Weckruf für alle Vereine und eine Botschaft an alle Spielerinnen, das sie Rechte und Garantien haben, wenn sie schwanger sind oder schwanger werden wollen während ihrer Karriere." Die isländische Rekordnationalspielerin wechselte 2020 vom VfL Wolfsburg zu den Champions-League-Rekordsiegerinnen aus Lyon. Dort stand Gunnarsdottir bis zum Sommer unter Vertrag, ehe sie zu Juventus Turin wechselte.

Lyon kann noch gegen das Urteil vorgehen

Laut FIFA muss Lyon etwa 82.000 Euro nachzahlen - plus fünf Prozent Zinsen. Dabei geht es um Zahlungen, die nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Gunnardottirs im März 2021 ausgeblieben waren. Erst im Januar 2021 beschloss die FIFA, dass Spielerinnen für mindestens 14 Wochen in Mutterschutz gehen können und zwei Drittel ihres vertraglich festgelegten Gehalts bekommen sollen. Auch Vertragskündigungen während der Schwangerschaft möchte der Verband mit seiner Regelung unterbinden. Olympique hat die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 21 Tage vor dem Internationalen Sportgerichtshof gegen das Urteil vorzugehen.

"Es geht hier um meine Rechte als Angestellte, als Frau, als Mensch", fügte Gunnarsdottir bei Twitter an. Dort erhielt die Isländerin Unterstützung von der Spielergewerkschaft Fifpro, die ihr gratulierte und betonte, wie wichtig die Einhaltung der von der FIFA eingeführten obligatorischen Mutterschutzregeln sei.

kon

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