Nationalelf

Justizbehörde wehrt sich gegen DFB-Kritik an Steuer-Razzia

"Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Justizbehörde wehrt sich gegen DFB-Kritik an Steuer-Razzia

Steuer-Razzia beim DFB: Justizbehörde weist die Verbandskritik zurück.

Steuer-Razzia beim DFB: Justizbehörde weist die Verbandskritik zurück. picture-alliance

Dies teilte die Justizbehörde auf Nachfrage des SID mit. Am Mittwoch hatte die "Sportbild" berichtet, dass der DFB die fraglichen Steuern in Höhe von 4,7 Millionen Euro bereits weit vor den Durchsuchungen in der Verbandszentrale sowie in den Wohnungen von sechs "gegenwärtigen und ehemaligen" Funktionären zurückgezahlt habe.

Die Justizbehörde konkretisierte: "Eine derartige Vorstellung würde dazu führen, dass sich der Steuerhinterzieher immer Jahre später durch Berichtigungserklärungen von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung 'freikaufen' kann. Diese Möglichkeit besteht allein bei einer Selbstanzeige, die aber vorliegend von den Beschuldigten nicht erstattet wurde."

Laut der Staatsanwaltschaft muss "zwischen dem beim Finanzamt Frankfurt in dieser Sache geführten Steuerverfahren und dem bei der Staatsanwaltschaft anhängigen Steuerstrafverfahren unterschieden" werden: "Eine Rückzahlung des Steuerschadens hat keine unmittelbare Auswirkung auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, beendet dieses also nicht automatisch. Dies ist vergleichbar mit dem Fall, dass der Straftatbestand des Betruges ungeachtet dessen, dass der Betrugsschaden bereits wiedergutgemacht worden ist, durchaus verwirklicht sein kann."

Eine Rückzahlung des Steuerschadens hat keine unmittelbare Auswirkung auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, beendet dieses also nicht automatisch.

Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Razzien mit dem "Verdacht der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen" begründet. Konkret geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Länderspielen in den Jahren 2014 und 2015, im Visier der Ermittler steht vor allem der dazugehörige Vertrag vom Dezember 2013.

An den Durchsuchungen in Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz waren rund 200 Beamte beteiligt.

bst/sid