WM

Hans vs. DFB: 4 Millionen Euro Übergangsgeld?

Gütetermin scheitert

Hans vs. DFB: 4 Millionen Euro Übergangsgeld?

Wehrt sich vor Gericht gegen seine Kündigung durch den DFB: Stefan Hans.

Wehrt sich vor Gericht gegen seine Kündigung durch den DFB: Stefan Hans. picture alliance

Ein Fußballspiel dauert 90 Minuten. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main zwischen dem DFB und seinem ehemaligen Vize-Generalsekretär Stefan Hans war auf 30 Minuten angesetzt, dauerte aber letztlich 45 Minuten, was einer Fußball-Halbzeit entspricht.

Hans wurde im Zuge der WM-Affäre entlassen und klagt nun auf Wiedereinstellung. Der DFB, vor Gericht vertreten vom kommissarischen Präsidenten Dr. Rainer Koch, Vize Ronny Zimmermann sowie den beiden Anwälten Thomas Drosdeck und Christian Bitsch, will das nicht. Aus drei Gründen habe man Hans entlassen: Er habe den für Rechtsfragen zuständigen Koch weder über das ominöse 6,7-Millionen-Euro-Darlehen noch den als Bestechungsversuch gewerteten Vertrag mit Jack Warner vom 2. Juli 2002 informiert. In sportpolitisch wichtigen Fragen hätte er aber eben den im Präsidium für Juristisches zuständigen Koch informieren müssen. So argumentiert der Verband.

Hans' Anwältin Nicole Engesser sieht ihren Mandanten dazu nicht in der Pflicht. Es sei, so zitiert sie aus einer Beschlussfassung vom DFB-Bundestag 2005, das Präsidium zu informieren gewesen. Was Hans getan habe. In Bezug auf das 6,7-Millionen-Euro-Darlehen unmittelbar nach dem Fund in den DFB-Archiven im Juli 2015 in Person von Generalsekretär Helmut Sandrock und dem mittlerweile zurückgetretenen Präsidenten Wolfgang Niersbach. Und über die Warner-Vereinbarung im Oktober. Diese Information sei am 9. Oktober 2015 an Sandrock und Niersbach gegangen, so die Hans-Partei.

Die Sachlage ist - entschuldigen Sie den Ausdruck - etwas nebulös.

Richterin Ursula Schmidt

Sandrock, so führte DFB-Anwalt Drosdeck aus, habe ihm aber gesagt, ihm sei lediglich "oberflächlich am Telefon etwas zugeworfen worden". Und Niersbach habe erklärt, er habe von der Absprache mit Jack Warner, einem schwer korrupten ehemaligen FIFA-Vizepräsidenten, erst in der Präsidiumssitzung am 9. November erfahren. Also unmittelbar vor seinem Rücktritt. "Die Sachlage ist - entschuldigen Sie den Ausdruck - etwas nebulös", sagte Richterin Ursula Schmidt zu Beginn in Saal C2.10. Das bezog sich zwar auf den 42-seitigen Schriftsatz, der offenbar diverse Zahlendreher beinhaltete. Gewiss dürfte sie auch die verschiedenen Aussagen der Parteien in Bezug auf wann wer wem wie Bescheid gegeben haben will gemeint haben.

"Eindruck der Selbstbereicherung"

Den dritten Kündigungsgrund nannte DFB-Vertreter Drosdeck nach der Verhandlung einen "Eindruck der Selbstbereicherung". Vor Gericht hatte er ausgeführt, dass sich das Gehalt von Stefan Hans zwischen 2007 und 2015 vervierfacht habe. Als er diese Worte hört, schüttelt der Entlassene energisch den Kopf. Interessanterweise merkt Richterin Schmidt an: "Ich frage mich, wie das insgesamt so geht mit den Verträgen." Nun gehen wir - ein reines Rechenbeispiel - von einem Direktorengehalt von 100.000 Euro pro Jahr aus, was realen Zahlen durchaus nahe kommen dürfte. Hat sich dieses in der Tat vervierfacht, wäre Hans 2015 bei 400.000 gelegen.

Wobei man sich im DFB dann auch der Frage stellen müsste, wie diese Steigerung zustande gekommen ist. Hans war als Vize-Generalsekretär Direktor für Recht, Sportgerichtsbarkeit, Finanzen, Personal und zentrale Dienste. Über ihm in der Verwaltungshierarchie des mitgliederstärksten Sportverbandes der Welt standen nur Niersbach und Sandrock.

Warum keine gütliche Einigung?

Eine Wiedereinstellung ergebe aufgrund der Gemengelage ohnehin keinen Sinn, findet Richterin Schmidt. Warum also keine gütliche Einigung? "Es geht um erkleckliche Summen", sagt Drosdeck. Man komme nicht zusammen beim Übergangsgeld. Der 55-jährige Hans wolle seine DFB-Bezüge bis zur Rente erhalten. Zehn Jahre lang also, was bei oben erläuterter Berechnung einer Summe von vier Millionen Euro entspräche.

Also geht es in die zweite Halbzeit. Der Kammertermin, also die eigentliche Verhandlung, findet am 24. Mai statt. Vorerst.

Benni Hofmann