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Ermittlungen gegen Grindel und Curtius eingestellt

Ex-Funktionäre stimmen Einstellung gegen Geldauflage zu

Ermittlungen gegen Grindel und Curtius eingestellt

Verfahren eingestellt: Friedrich Curtius (li.) und Reinhard Grindel.

Verfahren eingestellt: Friedrich Curtius (li.) und Reinhard Grindel. imago images

Die Staatsanwaltschaft bestätigt das Ende der Ermittlungen gegen Reinhard Grindel, den ehemaligen DFB-Präsidenten, und Friedrich Curtius, den früheren Generalsekretär. Eingestellt wurde das Verfahren gegen eine je fünfstellige Geldauflage.

Curtius, ab 1. Juli Partner einer Darmstädter Rechtsanwaltskanzlei, erklärte, er habe der Einstellung aus prozessökonomischen Gründen zugestimmt. Grindel führte derweil aus: "Alle Sachbeweise und Zeugenaussagen haben ergeben, dass ich unschuldig bin. Bei der steuerlichen Einordnung der Bandenwerbung habe ich mich immer auf den Rat der Finanzexperten und Berater des DFB verlassen. Ich habe der Einstellung des Verfahrens nur aus familiären und beruflichen Gründen zugestimmt, um eine langjährige Beschädigung meiner Integrität zu verhindern."

Es ging um Einnahmen aus der Bandenwerbung

In dem Ermittlungsverfahren ging es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in den Jahren 2014 und 2015. Der Verdacht lautete: fremdnützige Hinterziehung, also explizit nicht zum persönlichen Vorteil, von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen. Mit Blick auf die bereits seit Jahren laufende Sommermärchen-Ermittlung, in der noch immer keine Anklage erhoben wurde, hatte der Verband spätestens nach der Razzia von 2020 seinen skandalösen Ruf weg.

So steht einem enormen Aufwand ein fragwürdiger Ertrag gegenüber.

Dr. Ingo Bott

Das damalige Vorgehen der Fahnder hatte für heftige Kritik gesorgt. Der Verband verwies bereits damals auf eine "erfolgte Verständigung mit den Finanzbehörden" hin und warf der Staatsanwaltschaft vor, zur Verfügung gestellte Unterlagen im Vorfeld nicht beigezogen zu haben. Zudem kam im Nachgang heraus, dass der DFB bereits weit vor der Razzia die strittigen 4,7 Millionen Euro an Steuern nachgezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass ein Deal mit dem Fiskus nicht die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Ursprungstäter beseitige.

Von den Vorwürfen bleibt kaum noch etwas übrig

Dr. Stephan Osnabrügge

Hat einer Einstellung des Verfahrens nicht zugestimmt: Dr. Stephan Osnabrügge. picture alliance

Knapp zwei Jahre später bleibt kaum mehr etwas übrig von den damaligen Vorwürfen. Das erweckt den Eindruck, als habe sich die Staatsanwaltschaft verdribbelt. Gegen Curtius' Vorgänger als Generalsekretär, Helmut Sandrock, waren die Ermittlungen bereits im Mai 2021 eingestellt worden, ebenso gegen Reinhard Rauball, der als DFL-Aufsichtsratschef zugleich DFB-Vize war. Im Oktober 2021 folgte die Einstellung gegen den damaligen DFB-Vize-Präsidenten Dr. Rainer Koch.

Übrig ist nun noch der ehemalige Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge. Der Arbeitsrechtsexperte, für den wie für alle anderen die Unschuldsvermutung gilt, hat nach kicker-Informationen einem Angebot der Einstellung gegen eine Geldauflage nicht zugestimmt, weil er davon überzeugt ist, keine steuerlichen Pflichten verletzt zu haben.

"Bei einer Verfahrenseinstellung bleibt die Unschuldsvermutung unberührt", kritisiert der Wirtschaftsstrafrechtsexperte Dr. Ingo Bott und führt dann weiter aus: "Das scheint hier auch so richtig wie angemessen. Insofern die steuerliche Lage geklärt werden konnte, bleibt umso mehr die Frage offen, ob die Durchsuchungseskalation der Staatsanwaltschaft mit 200 Einsatzkräften tatsächlich angemessen war. Unklar ist auch, ob es einen solchen Ermittlungsaufwand auch gegeben haben würde, wenn die Überschrift nicht ,Fußball/DFB‘ gewesen wäre. So jedenfalls steht einem enormen Aufwand ein fragwürdiger Ertrag gegenüber. Bittere Pointe: Die Rechnung dafür zahlt ausgerechnet der Steuerzahler."

Benni Hofmann