Europa League

Nach Pyro-Urteil Union Berlin legt Einspruch bei UEFA ein

Wegen Fan-Sperre auf Bewährung und Geldstrafe

"Erachten Kollektivstrafen für falsch": Union legt Einspruch bei UEFA ein

Im Hinspiel gegen Ajax Amsterdam brannten die Fans von Union Berlin Pyrotechnik ab. 

Im Hinspiel gegen Ajax Amsterdam brannten die Fans von Union Berlin Pyrotechnik ab.  IMAGO/Matthias Koch

Der 1. FC Union Berlin will gegen die von der UEFA ausgesprochene Strafe für den Einsatz von Pyrotechnik im Hinspiel gegen Ajax Amsterdam Einspruch einlegen. Die Berliner wurden zu einem Fan-Ausschluss auf Bewährung und einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Bei einem weiteren Vorfall in den nächsten zwei Jahren würde es zu einem Auswärtsspiel ohne eigene Fans kommen.

"Ob es zu hart ist, das will ich gar nicht beurteilen. Ich glaube, dass es ein falsches Urteil ist, weil es am Ende eine Kollektivstrafe ausspricht", äußerte sich Union-Präsident Dirk Zingler im Rahmen des Achtelfinal-Hinspiels gegen Union Saint-Gilloise (3:3) gegenüber RTL+. "Wir haben auf der einen Seite sehr harte Worte und deutliche Konsequenzen in unserem eigenen Bereich getroffen und werden Einspruch einlegen gegen das Urteil, weil wir Kollektivstrafen für falsch erachten."

Union-Fans sorgten schon in der Gruppenphase für einen Fan-Ausschluss

Mit internationalen Auswärtsspielen ohne eigenen Anhang musste der 1. FC Union in dieser Saison schon Erfahrungen machen. Durch Pyro-Einsatz in der zweiten Halbzeit des Auswärtsspiels in Malmö sorgte der Union-Anhang sogar für eine halbstündige Spielunterbrechung. Feuerwerkskörper und Leuchtraketen flogen auf den Rasen, Böller explodierten. Die UEFA reagierte mit einem Fan-Ausschluss für das entscheidende sechste Gruppenspiel bei Union Saint-Gilloise. Im Anschluss erlies die Stadt Leuven sogar ein Betretungsverbot. Union gewann dennoch mit 1:0 und sicherte sich das Ticket für die KO-Phase.

Derart eskalierte es am 16. Oktober in Amsterdam zwar nicht, doch auch dort fielen Union-Fans mit Pyrotechnik auf. Zingler betonte, dass der Verein als Konsequenz bereits einige Schritte unternommen habe: "Wir haben vier Täter ermittelt, haben Hausverbote ausgesprochen, haben im Spiel danach gut kontrolliert und Pyrotechnik festgestellt. Wir als Verein haben unsere Aufgaben gut erfüllt." Alle Fans für diese Vergehen zu bestrafen hält der Präsident für keine gute Idee: "Ich halte nichts von Kollektivstrafen. Kollektivstrafen führen zur Solidarisierung und nicht zu einer Verbesserung der Situation."

Unanbhängig vom Einspruch ist zumindest klar: Beim zweiten Gastspiel in Belgien am kommenden Donnerstag (21 Uhr, LIVE! bei kicker) dürfen die Fans von Union diesmal dabei sein. Das Team von Urs Fischer braucht wie schon in der Gruppenphase einen Auswärtssieg gegen Saint-Gilles - wenn auch diesmal nach dem Unentschieden im Hinspiel möglicherweise nach Verlängerung oder Elfmeterschießen.

kon, dpa

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