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Doping-Fall um Mark S. geht vor den Bundesgerichtshof

Verteidiger des Erfurter Mediziners legen Revision ein

Doping-Fall um Mark S. geht vor den Bundesgerichtshof

Die Rechtsanwälte des Angeklagten (2. v. l.) legten gegen das erstinstanzliche Urteil Revision ein.

Die Rechtsanwälte des Angeklagten (2. v. l.) legten gegen das erstinstanzliche Urteil Revision ein. picture alliance

Mark S. war am 15. Januar wegen jahrelangen Blutdopings an Sportlern und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Revision verzichtet. "Das Urteil ist zwar bei allen Angeklagten ein bisschen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben, aber nicht in einem Umfang, der unangemessen erscheint" sagte Oberstaatsanwalt Kai Gräber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" im Interview. Die Vorsitzende Richterin habe in ihrer Urteilsverkündung die richtigen Worte gefunden. Es gebe keinen Grund, Revision einzulegen.

Der Anwalt von Mark S., Juri Goldstein, hatte der Deutschen Presse-Agentur dagegen gesagt, es habe einen "erheblichen Verstoß" gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens gegeben. Der BGH in Karlsruhe muss entscheiden, ob vor dem Landgericht München II Verfahrensfehler gemacht wurden.

Weitere sportjuristische Prozesse denkbar

Der Prozess gegen Mark S. fußt auf Erkenntnissen, die im Rahmen der "Operation Aderlass" gewonnen worden waren. Bei Razzien am Rande der nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 wurden erste Sportler überführt und ein weitreichendes Doping-Netzwerk enttarnt. Fast zeitgleich war S. in Erfurt festgenommen worden, seitdem saß er in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf seine Haftstrafe angerechnet. Lars Mortsiefer, der Chefjustiziar der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), geht davon aus, dass die Aufklärungsarbeit im Rahmen der "Operation Aderlass" noch zu weiteren sportjuristischen Prozessen führen wird.

dpa/jer