Fußball-Lexikon

Auswärtstorregel: Anwendung der Regel

kicker ABC

Auswärtstorregel

Soll eine Verlängerung vermeiden: die Auswärtstorregel.

Soll eine Verlängerung vermeiden: die Auswärtstorregel. Getty Images

Die Regel besagt, dass bei einem unentschiedenen Spielstand bei Punkt- und Torgleichheit von Hin- und Rückspiel diejenige Mannschaft in die nächste Runde kommt, die mehr Auswärtstore erzielt hat. Ein Auswärtstor zählt somit doppelt, wenn es andernfalls unentschieden stehen würde.

Mittlerweile wurde die Auswärtstorregel in der Champions League oder Europa League seit der Saison 2022/2023 jedoch abgeschafft. Fortan entscheiden lediglich die erzielten Tore. Die UEFA verwies bei der Abschaffung auf Fairness als Motivation. 

Beispiele:

Das Hinspiel zwischen dem FC Bayern und Borussia Dortmund in München geht 1:1 aus. In Dortmund trennen sich beide Mannschaften 2:2. Da der FC Bayern auswärts zwei Tore geschossen hat und Dortmund in München nur ein Tor, wird der FC Bayern in die nächste Runde einziehen. Obwohl man beim schlichten Zusammenrechnen der Ergebnisse eigentlich bei einem 3:3 landen würde. 

Im Hinspiel gewinnt Eintracht Frankfurt 1:0 gegen RB Leipzig. Im Rückspiel tritt die SGE in Leipzig an und verliert 2:3. Dennoch kommt Eintracht Frankfurt in die nächste Runde. Denn bei einem Zusammenrechnen der Ergebnisse kommt man zum 3:3. Während Leipzig in Frankfurt torlos blieb, konnte die SGE auswärts zwei Tore schießen.

Real Madrid und der FC Chelsea treffen im Halbfinale der Champions League aufeinander. Hin- und Rückspiel enden beide 1:1. Folglich trennte man sich insgesamt 2:2. Es geht in die Verlängerung, da beide Teams auswärts gleich viele Tore erzielt haben und somit die Auswärts-Torregel nicht zur Anwendung kommt. 

Anwendung der Regel

Grundsätzlich ist die Anzahl der Auswärtstore nur bei Punkt- und Torgleichheit von Bedeutung. Natürlich führen Auswärtstore nicht zu doppelten Punkten oder einer doppelten Zählweise innerhalb eines Spiels.

Wenn beide Teams nach zwei Spielen gleich viele Heim- und Auswärtstore erzielt haben, geht das Spiel auch bei Anwendung der Auswärtstorregel in die Verlängerung. Falls die Verlängerung in einem torlosen Remis (0:0) endet bzw. die Anzahl der Tore- und Auswärtstore anschließend immer noch gleich ist, wird eine Entscheidung im Elfmeterschießen getroffen. Dabei gilt die Auswärtstorregel natürlich nicht mehr.